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Einführung von Negativzinsen

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt – wie bereits zuvor 1970 – für Geschäftsbanken und andere Finanzmarktteilnehmer, welche ihr Geld auf Girokonten der SNB belassen, einen sog. „Negativzins“ ein. Die Massnahme dient Attraktivitätsminderung des Schweizerfrankens und Minderung des Aufwertungsdrucks des Schweizerfrankens.

Für Freibetrag und Berechnung

  • Freibetrag
    • derzeit
      • für Mindestreservevorschriften unterstehende Banken
        • 20-fache der gesetzlich geforderten Reserven
      • für Kontoinhaber (bei der SNB)
        • CHF 10 Mio.
  • Negativzinssatz
    • aktuell
      • -0,25 % p.a.
    • Einführungsdatum
      • 01.2015
    • Belastung des geschuldeten Negativzinses
      • Jeweils per Ende Monat für die Periode des Vormonats

Für Negativzinsen-Angaben und Freibetragsberechnung hat die SNB ein Merkblatt verfasst: 

Überwälzung an die Privatkunden? 

Für die Überwälzbarkeit des Negativzinses durch Banken an ihre Kapitalanleger sind deren Kundenverträge bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) massgebend. Die Prüfung der Überwälzbarkeit ist nur im konkreten Einzelfall möglich.

Quelle

Medienmitteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 18.12.201 

Tags / Keywords

  • Negativzins