Zum Inhalt
Home » News » Schweizer Wachstumspolitik 2012-2015

Schweizer Wachstumspolitik 2012-2015

Mitte Juni hat der Bundesrat die «Wachstumspolitik 2012 – 2015» gutgeheissen: In 7 Handlungsfeldern soll das Wirtschaftswachstum und die Wohlstandsentwicklung der Schweiz gefördert werden. Dazu wurde ein Paket aus 13 Massnahmen geschnürt, die für die wirtschaftliche Prosperität der Schweiz zentral sind. Seit dem Jahr 2004 werden im Rahmen der Wachstumspolitik wirtschaftliche Reformbestrebungen verfolgt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand in der Schweiz langfristig zu sichern und auszubauen.

Der Fokus der Wachstumspolitik 2012 – 2015 liegt auf der internationalen Öffnung und der Wettbewerbssteigerung im Binnenmarkt. Verschiedene Reformmassnahmen sollen die Arbeitsproduktivität erhöhen, vor allem bei der Produktion im Binnenmarkt. Durch die Ausweitung der Freihandelsabkommen soll ausserdem die Aussenwirtschaft gestärkt werden. Schweizer Unternehmen soll der Zugang zu bestimmten Sektoren des EU-Binnenmarktes gesichert werden. Auch sollen die Stromverhandlung mit der EU forciert werden, um die Einbindung der Schweiz in den grenzüberschreitenden Stromhandel zu garantieren.

Weitere Ziele sind die Fortsetzung der Gesundheitsreform und der Agrarreform. Zusätzlich sind auf Seiten des Staates Massnahmen vorgesehen: So soll die Verwaltung schlanker werden und E-Governement-Lösungen im Zuge der Strategie «Informationsgesellschaft Schweiz» ausgebaut werden. Mittelfristige Prioritäten sollen bei den öffentlichen Finanzen periodisch festgelegt werden, um strukturelle Reformen voranzubringen. Schliesslich soll in Form der AHV-Revision die Altersvorsorge langfristig gesichert werden.

Schliesslich soll in Zukunft auch die Tragbarkeit der Umweltbelastung beim Wirtschaftswachstum stärker berücksichtig werden: Stichworte sind Rohstoffversorgung und Rohstoffknappheit, die Erschöpfbarkeit natürlicher Ressourcen, die Regenerationsfähigkeit des Klimas sowie die Belastung der Umwelt mit Schadstoffen.

Die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen soll vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement überwacht werden.