Im Juni 2012 hat der Bundesrat einen Bericht zum Risikokapitalmarkt in der Schweiz und den entsprechenden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Schweizer Risikokapitalmarkt im Grossen und Ganzen gut funktioniert: Weder im Bereich Innovation noch beim Informationsaustausch zwischen Investoren und Unternehmern oder der Bereitstellung von Risikokapital wurden in den letzten Jahren grössere Probleme festgestellt. Die Hauptprobleme des Risikokapitalmarkts – «Innovation Gap / Innovationslücke», «Information Gap / Informationslücke» und «Funding Gap / Finanzierungslücke» – treten damit in der Schweiz kaum auf.
Für neu gegründete Unternehmen sei es jedoch hauptsächlich in der ersten Phase (Seed Stage) schwierig, die benötigten finanziellen Mittel aufzutreiben. Das höhere Risiko in der Anfangsphase und die damit verbundene Vorsicht der Investoren werde durch die zurückhaltende Unternehmer- und Risikokultur in der Schweiz noch verstärkt. Da Jungunternehmen in den wachstumsstarken Sektoren wesentlich zur Erneuerung der Wirtschaftsstrukturen beitragen, sollen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Start-Ups verbessert werden, um damit langfristig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken.
Folgende Massnahmen sollen die Rahmenbedingungen auf dem Risikokapitalmarkt verbessern:
- «Heute besteht eine gewisse Unsicherheit, ab wann Kapitalgewinne als privat und somit steuerfrei gelten und wann die Grenze zum gewerbemässigen Wertschriftenhandel überschritten wird (Quasi-Wertschriftenhandel). Damit die Rechtssicherheit in diesem Bereich gestärkt wird, sieht die Eidgenössische Steuerverwaltung vor, das bestehende Kreisschreiben, das die Auslegung bestehender rechtlicher Grundlagen präzisiert, im Laufe des Jahres 2012 anzupassen. Dies ist insbesondere relevant für sogenannte «Business Angels», d.h. vermögende Privatpersonen, welche sich am Unternehmen finanziell beteiligen und die Jungunternehmen auch mit Expertise und Kontakten unterstützen.»
- «Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III plant der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie Verbesserungen beim System des Beteiligungsabzugs für juristische Personen. Davon sollen insbesondere junge Unternehmen profitieren.»
- «Die zurzeit noch im Parlament hängige Aktienrechtsrevision sieht als neues Instrument zur Kapitalerhöhung bzw. -herabsetzung das Kapitalband vor: Die Generalversammlung kann den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während einer bestimmten Dauer innerhalb einer bestimmten Bandbreite herauf- und herabzusetzen. Gerade junge Unternehmen erhalten dadurch mehr Flexibilität und sparen sich Notariatsgebühren, die sonst bei Kapitaländerungen anfallen.»
Bericht des Bundesrates
Risikokapital in der Schweiz (Juni 2012) | news.admin.ch