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Freihandelsabkommen mit Hongkong in Kraft

Am 1. Oktober 2012 trat das Freihandelsabkommen EFTA-Hongkong in Kraft. Die EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen hatten das Abkommen im Juni vergangenen Jahres unterzeichnet. Im März 2012 stimmte das Schweizer Parlament dem umfassenden Freihandelsabkommen mit Hongkong zu. Im September bewilligte der Bundesrat die dazu nötigen Anpassungen des schweizerischen Zolltarifs.

Wie die Direktion für Aussenwirtschaft des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO mitteilte, soll das Abkommen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Hongkong weiter dynamisieren und intensivieren. Hongkong ist für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner, vor allem im Bereich Export: Im Jahr 2011 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,9 Milliarden CHF nach Hongkong (v. a. Uhren, Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck und Maschinen), die Importe beliefen sich auf 1,8 Milliarden CHF. Schweizer Direktinvestitionen in Hongkong betrugen im Jahr 2010 4,9 Milliarden CHF.

Das Abkommen betrifft insbesondere den Handel mit Industrieprodukten, verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten und Dienstleistungen sowie Investitionen. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden auf den gegenseitigen Warenverkehr mit Industrieprodukten keine Zölle mehr erhoben. Das SECO schreibt dazu:

«Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz gegenüber Hongkong die bestehenden Industriezölle beseitigt und Hongkong seine praktizierte Nullzollpolitik staatsvertraglich gegenüber der Schweiz festschreibt. Daraus ergibt sich für die Schweizer Exporteure eine erhöhte Rechtssicherheit. Dies gilt auch für Exporte von Schweizer Landwirtschaftsprodukten. Umgekehrt gewährt die Schweiz Hongkong für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte Zollerleichterungen. Für Schweizer Dienstleistungsanbieter enthält das Abkommen Marktzugangs- und Inländerbehandlungsgarantien, die in verschiedenen Sektoren über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Welthandelsorganisation (WTO) hinausgehen.»

Weiter enthält das Abkommen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums, zum Handel und zur Umwelt. Ein weiteres Abkommen haben die EFTA-Staaten und Hongkong über Handel und Arbeitsstandards abgeschlossen. Der Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten wird in parallelen bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA-Staaten geregelt.