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Erste Einigung bei der «Swissness-Vorlage»

Das Schweizer Parlament berät seit Anfang 2012 über die sogenannte «Swissness-Vorlage». Dabei handelt es sich einerseits um eine Revision des Markenschutzgesetzes, andererseits um ein Bundesgesetz zum Schutz des Schweizerkreuzes und anderer Zeichen, welche die «Marke Schweiz» symbolisieren.

Schutz des Wettbewerbsvorteils «Swiss Made»

Schweizer Produkte haben sowohl in der Schweiz als auch international einen hervorragenden Ruf, da sie stark mit Qualität und Exklusivität in Verbindung gebracht werden. Auf dem Markt sind Schweizer Produkte bis zu 20% mehr wert als vergleichbare Konkurrenzprodukte aus dem Ausland. Die Marke Schweiz stellt für die Schweizer Wirtschaft daher einen wichtigen Wettbewerbsvorteil dar.

Die Gesetzesrevision zur «Swissness» geht auf zwei vom Parlament überwiesene Postulate zurück, die beide griffigere Massnahmen zum Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und ensprechender Symbole bei der Deklaration von Produkten forderten. Im Anschluss an das 2008 abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren entschied der Bundesrat, dass die neue Gesetzgebung zur «Swissness» neben dem Marken- und Wappenschutz auch Herkunftskriterien für Lebensmittel einbeziehen soll.

Umstrittene Auflagen zur Herkunftsbezeichnung Schweiz

Seit Ende 2009 liegt der Gesetzesentwurf des Bundesrates in Form der Botschaft zur «Swissness-Vorlage» vor. Seither diskutieren National- und Ständerat und ihre zuständigen Kommissionen die Details der Umsetzung: Umstritten sind die konkreten Auflagen, die Lebensmittel und industrielle Produkte in Zukunft erfüllen müssen, damit sie unter dem Label Schweiz verkauft werden dürfen.

Am 11. März 2013 konnte das Parlament bei den Lebensmitteln eine erste Einigung erzielen: Bei deklarierten Schweizer Produkten müssen 80% des Rohstoffgewichts aus einheimischen Rohstoffen stammen und die wesentlichen Herstellungsschritte in der Schweiz erfolgen. Nicht einig ist sich das Parlament bei Milchprodukten: Der Nationalrat forderte eine Sonderregel, wonach 100% des Rohstoffs Milch aus Schweizer Produktion stammen muss, um als Schweizer Milchprodukt zu gelten.

Auch bei industriellen Produkten sind sich die Räte noch nicht einig, ab wann ein Produkt mit “Swiss Made” deklariert werden darf. Der Nationalrat hielt an der strengeren Regelung fest, wonach 60% der Herstellungskosten inkl. Forschungs- und Entwicklungskosten in der Schweiz anfallen müssen. Der Ständerat fordert eine 50%-Regel.

» Markenvorteil «Swissness» / «Swiss Made»