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Keine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmern

Einzelne Wirtschaftszweige in der Schweiz beschäftigen immer mehr Arbeitnehmer aus dem Ausland, insbesondere aus dem EU-Raum. Die Fédération des entreprises romandes (FER) Genève hat bei der Universität Genf eine Studie in Auftrag gegeben, um herauszufinden, ob die Personenfreizügigkeit bzw. die Anstellung ausländischer Arbeitnehmer mit B- oder C-Bewilligung Druck auf die Löhne in der Schweiz ausübt und inländische Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt verdränge.

Die Zahlen weisen jedoch darauf hin, dass dies nicht der Fall ist: Die steigende Anstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland hat nicht zu steigender Arbeitslosigkeit in der Schweiz geführt. Die beobachtbaren Fluktuationen auf dem Arbeitsmarkt seien hauptsächlich konjunkturabhängig.

Untersucht wurden 3 Hypothesen: Einzelne Branchen beschäftigen vermehrt ausländische Arbeitskräfte, weil 1) das Angebot an Arbeitskräften in der Schweiz nicht ausreicht, 2) das Angebot in der Schweiz nicht passend ist, 3) obwohl das Angebot in der Schweiz ausreichend und passend ist.

Die Studie kommt zum Schluss, dass Schweizer Unternehmen in erster Linie ausländische Arbeitnehmer anstellen, da in der Schweiz in bestimmten Bereichen ein Fachkräftemangel besteht. Einzelne Branchen würden in der Schweiz schlicht zu wenig Bewerber mit den geforderten Qualifikationen finden. Daraus wird geschlossen, dass es keine Verdrängung inländischer Angestellter gibt, sondern sich die Arbeitnehmer aus dem In- und Ausland ergänzen.

Laut den Ergebnissen des Observatoire de l’emploi de l’Université de Genève (OUE) wäre im besten Fall einer von zehn ausländischen Beschäftigten durch einen arbeitslosen Schweizer ersetzbar.