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Lohnmeldepflicht bei kurzfristiger Erwerbstätigkeit

2012 hat das Schweizer Parlament die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU angepasst. Neben der Bekämpfung der Scheinstelbständigkeit soll dadurch die Durchsetzung von Mindestlöhnen und weiteren allgemeinverbindlichen Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Unter anderem hat das Parlament beschlossen, dass Arbeitgeber aus dem Ausland, die im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkomens mit der EU Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, den Behörden vor Beginn des Arbeitseinsatzes neben der Identität des Arbeitnehmers auch seinen Lohn mitteilen müssen. Der Bundesrat hat dazu die Entsendeverordnung (EntsV) angepasst.

Während die übrigen Anpassungen der flankierenden Massnahmen bereits am 1. Januar 2013 in Kraft traten, gilt die Pflicht der Lohnmeldung erst seit dem 15. Mai 2013, da dazu aufwändigere Anpassungen notwendig waren.

Lohnmeldung für aus EU-/EFTA-Staaten entsandte Mitarbeiter

Das Personenfreizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU hat die befristete, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung liberalisiert: Mitarbeiter, die im Auftrag ihres Betriebes aus EU/EFTA-Staaten für einen Arbeitseinsatz bis 90 Tage im Jahr in die Schweiz entsandt werden, sind nicht bewilligungspflichtig, sondern nur meldepflichtig.

Per sofort sind Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum verpflichtet, bei der Entsendung ihrer Mitarbeiter in die Schweiz im Rahmen des Meldeverfahrens für jeden Mitarbeiter den in der Schweiz bezahlten Bruttostundenlohn anzugeben. Dadurch können die zuständigen Behörden bei Verdacht auf Lohnunterbietungen gezieltere Kontrollen durchführen.

Sanktionen bei Verstösse gegen Mindestlöhne

Entsendebetriebe und Arbeitgeber, die gegen Mindestlöhne oder andere allgemeinverbindliche Arbeitsbedingungen verstossen, werden je nach Vergehen mit Bussgeldern und / oder der Auferlegung der Kontrollkosten bestraft. Ausserdem können fehlbare Betriebe aus dem Ausland mit einer Dienstleistungssperre für die Schweiz belegt werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt eine öffentliche Liste der Unternehmen und Personen, die wegen Verstösse gegen verbindliche Arbeitsbedingungen rechtskräftig sanktioniert wurden.