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Neues Meldeverfahren für Dienstleistungserbringende

Per 1. September 2013 tritt ein neues Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus dem EU/EFTA-Raum in Kraft.

Das neue, vereinfachte Verfahren betrifft Dienstleistungserbringende aus EU- und EFTA-Staaten, die während höchstens 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz einer selbständigen Dienstleistungstätigkeit nachgehen. Die Kontrolle der Berufsqualifikationen ist im Bereich der reglementierten Berufe (Gesundheitsberufe, Elektroinstallationen, Risikosportakativitäten, etc.) für Dienstleistungserbringende aus dem Raum EU/EFTA Voraussetzung für eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz.

Das neue Melde- und Kontrollverfahren soll kürzer, effizienter und einheitlicher sein, indem das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) neu zentrale Meldestelle ist. EU-Bürger müssen die geplante Dienstleistungserbringung in der Schweiz neu nur noch beim SBFI anmelden. Umgekehrt können ab September 2013 auch Dienstleistungserbringer aus der Schweiz ihre Berufsqualifikationen bei der zuständigen EU-/EFTA-Behörde schneller nachprüfen lassen.

Das SBFI schreibt zum neuen Verfahren:

«Mit der künftigen Regelung soll sichergestellt werden, dass die Qualifikationen der Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer ausreichend sind. Dies ist für Tätigkeiten im Gesundheitswesen sowie im Bereich der öffentlichen Sicherheit besonders wichtig und trägt zu einem besseren Konsumentenschutz bei. Die hohe Dienstleistungsqualität in der Schweiz, beispielsweise in Berufen in den Bereichen Gesundheit, elektrische Installationen oder Sicherheit, bleibt somit weiterhin gewährleistet.»

Geregelt ist das neue Verfahren im Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Meldepflicht für Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer in reglementierten Berufen und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen (BGMD). Die Details des Verfahrens wurde in einer Verordnung geregelt. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesgeseztes und der entsprechenden Verordnung am 1. September 2013 ist die Übernahme der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen abgeschlossen.