Der Bundesrat präsentiert ein Umsetzungskonzept der Masseneinwanderungsinitiative. Dabei schlägt er ein klassisches Kontingentsystem vor. Nicht kontingentiert werden aber Bewilligungsarten unter vier Monaten.
Volksentscheid muss umgesetzt werden
Heute präsentierte der Bundesrat eine Strategie zur Umsetzung der umstrittenen Masseneinwanderungsinitiative. Dabei betonte die Justizministerin Sommaruga, dass der Volksentscheid vom 9. Februar umgesetzt werden müsse – dies sei wichtig für den Erhalt der Demokratie in der Schweiz. Diese Äusserungen lassen bereits erkennen, dass der Bundesrat selbst noch keine genaue Vorstellung davon hat, in welche Richtung die Umsetzung der Initiative und vor allem die damit verbundenen Verhandlungen mit der EU führen werden. «Wenn wir ehrlich sind, dann wissen wir nicht, wo wir landen werden», gab denn die Justizministerin an der heutigen Medienkonferenz wenig optimistisch zu verlauten.
Die durch die SVP-Masseneinwanderungsinitiative im Verfassungstext verankerte Kontingentierung von Einwanderern solle jährlich festgesetzt werden. Dabei soll in besonderem Masse auf die Bedarfsmeldungen der Kantone, sowie Experteneinschätzungen eingegangen werden. Genaue Zahlenwerte wurden bis anhin keine veröffentlicht.
Kontingentierung von Kurzaufenthaltern und Grenzgängern
Grundsätzlich ähnelt die Umsetzungsstrategie dem status quo vor der Einführung der Personenfreizügigkeit: So sollen sowohl Kurzaufenthaltsbewilligungen (4 bis 12 monatige Aufenthalte), als auch Grenzgänger kontingentiert werden. Dies soll verhindern, dass die Einwanderungskontingentierung all zu leicht unterlaufen werden könne. Von der Kontingentierung ausgenommen sind hingegen Aufenthalte unter vier Monaten.
Familiennachzüge in die Schweiz sollen aber auch mit umgesetzter Masseneinwanderungsinitiative weiterhin möglich sein. So betonte Sommaruga an der Pressekonferenz, es ginge nicht an, dass in der Schweiz Kinder versteckt werden müssten.
In den kommenden Wochen wird vom Justizdepartement ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, welcher bis Ende Jahr definitiv vorliegen soll. Daneben wurde an der Medienkonferenz betont, dass das Aussendepartement zwecks Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens an die EU herantreten werde. Für eine neue Aushandlung des Abkommens müssen aber alle 28 Mitgliedsstaaten der EU einverstanden sein. Ob dies der Fall sein wird, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden.
Weiterführende Informationen
- Schweizer Bürgerrecht | schweizer-buergerrecht.ch
- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch