Zum Inhalt
Home » News » Aufhebung des Mindestfrankenkurses

Aufhebung des Mindestfrankenkurses

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im vergangenen Jahr massiv im Devisenmarkt interveniert, um die Mindestkursgrenze von CHF 1.20 zu halten bzw. zu stützen. Dadurch stiegen die SNB-Devisenreserven per Ende Dezember 2014 auf CHF 495 Mrd. an. 

Am 15.01.2015 gab nun die SNB ohne Vorankündigung den Schweizerfranken frei und hob hiezu den Mindestkurs von CHF 1.20 pro EURO auf.

Die SNB argumentierte, dass der Mindestkurs in einer Zeit massiver Überbewertung des Schweizerfrankens und grösster Verunsicherung der Finanzmärkte eingeführt worden sei. Die temporäre und ausserordentliche Massnahme hätte die Schweizer Wirtschaft vor schwerem Schaden bewahrt. Die geldpolitische Ausrichtung der Währungsräume habe sich verändert und die Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung des EURO-Franken-Mindestkurses lasse sich nicht mehr rechtfertigen. Trotzdessen bleibe die SNB bei Bedarf am Devisenmarkt aktiv, um die monetären Rahmenbedingungen zu beeinflussen.

Gleichzeitig senkte die SNB den Zins für Guthaben auf den Girokonten, die einen bestimmten Freibetrag übersteigen, um 0,5 Prozentpunkte auf -0,75 %. 

Quelle

Medienmitteilung der Schweizerischen Nationalbank vom 15.01.2015

Weiterführende Informationen / Linktipps