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Personenfreizügigkeit: Verschärfung flankierender Massnahmen durch Schweizer Bundesrat

Bussenerhöhung im Entsendegesetz

Im Frühjahr 2014 hat der Schweizerische Bundesrat beschlossen, die flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU zu verschärfen, um Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere dem Lohndumping, entgegenzuwirken. Ausländische Arbeitgeber, die zur Dienstleistungserbringung Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, sollen die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Ausländische Arbeitgeber haben namentlich die einschlägigen Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu beachten. 

Der Bundesrat hat am 01.04.2015 vom Vernehmlassungsergebnis zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit Kenntnis genommen. Gestützt auf die Vernehmlassung hat er beschlossen, die Erhöhung der Sanktionen-Obergrenze im Entsendegesetz von heute CHF 5‘000 auf CHF 30‘000 bei Verstössen gegen die schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen dem Parlament vorzuschlagen. Der Rest der Vorlage soll laut Bundesrat einstweilen sistiert werden.

Kontrolle durch die Kantone bei Schweizer Arbeitgebern
 20122013
 BetriebePersonenBetriebePersonen
Anzahl in der Schweiz tätiger Arbeitgeber216’218.002’880’140.00216’218.002’880’140.00
Kontrollen von Schweizer Arbeitgebern6’787.0037’489.008’285.0038’869.00
Kontrolle mit Ergebnis5’990.0030’778.007’446.0033’862.00
Unterbietung üblicher Lohnbedingungen585.001’839.00610.002’240.00
Anteil Kontrollen mit festgestellten Lohnunterbietungen10.00%6.00%8.00%7.00%
Anteil der Arbeitgeber auf Schweizer Ebene mit festgestellten Lohnunterbietungen0.20%0.06%0.30%0.08%
  FlaM-Bericht vom 5. Mai 2014

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.04.2015