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Personenfreizügigkeit: Bussenerhöhung im Entsendungsgesetz

Parlamentseingabe des Bundesrates

Erinnerlich hat der Bundesrat am 01.04.2015 vom Vernehmlassungsergebnis zum Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit Kenntnis genommen.

Der Bundesrat hat nun am 01.07.2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er schlägt dem National- und dem Ständerat vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktion im Entsendungsgesetz (EntsG) bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von CHF 5‘000 auf CHF 30‘000 zu erhöhen.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.07.2015 | seco.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Personenfreizuegigkeit: Verschärfung flankierender Massnahmen durch Schweizer Bundesrat | ansiedlung-schweiz.ch

Verstoss gegen Entsendegesetz | entsendungen.ch

Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch