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Innovationsstandort Schweiz: Neues zur Innovationsförderung des Bundes

Ausgangslage

Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist kraft Bundesverfassung (BV 64) verpflichtet, Forschung und Innovation in der Schweiz zu fördern.

Damit der Bund resp. resp. das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) dieser Verpflichtung nachkommen kann, stehen ihm verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.

Eines dieser Instrumente war die Kommission für Technologie und Innovation (KTI).

Von KTI zu Innosuisse

Ab dem 01.01.2018 übernimmt „Innosuisse“ – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung als neue Förderagentur des Bundes für die wissenschaftsbasierte Innovation die Funktion der heutigen Kommission für Technologie und Innovation KTI. Sie wird in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und neuer Organisationsstruktur umgewandelt.

Der Verwaltungsrat, der Innovationsrat, die Direktorin sowie die Revisionsstelle sind bereits bekannt (vgl. www.innosuisse.ch).

„Innosuisse“ will einiges anstossen:

  • Vereinung von Wissenschaft und Markt
    • Schweizer Innovationen sollen Erwartungen weit übertreffen
  • Förderangebote
    • Unternehmen, Start-ups und Forschende sollen
      • Innovationshürden überwinden können
      • sich auf ihre Mission konzentrieren können
      • ihre Ideen Wirklichkeit werden lassen können
  • Nachweisbarer Nutzen für eine prosperierende und nachhaltige Zukunft
    • für die Schweiz und
    • für die Welt.

„Innosuisse“ steckt sich damit hohe Ziele und schürt Erwartungen.

Auftrag von innosuisse

Umwandlung von KTI in innosuisse

  • Damit die KTI ihre Rolle für die Innovationsförderung optimal ausüben kann und für künftige Herausforderungen gewappnet ist, wird sie auf Anfang 2018 von einer verwaltungsunabhängigen, weisungsungebundenen Behördenkommission in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit namens Innosuisse umgewandelt

Ziele der Umwandlung von KTI zu innosuisse

  • Die Ziele der Umwandlung sind:
    • Noch bessere Erfüllung der Mission, durch Innovationsförderung einen Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum in der Schweiz zu leisten
    • Grössere instrumentelle und finanzielle Flexibilität in der operativen Tätigkeit
    • Klarere Organisationsstruktur: Trennung von
      • strategischen Aufgaben und
      • operativen Aufgaben
    • Bessere Integration in die Forschungs- und Innovationsförderungslandschaft Schweiz

Rechtsgrundlage

  • Die rechtliche Grundlage für Innosuisse bilden:
    • Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (SAFIG, Innosuisse-Gesetz) vom 17.06.2016
      • Ziel
        • Regelung der Organisation von Innosuisse
    • Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14.12.2012 (FIFG)
      • Ziel
        • Definition der Aufgaben von Innosuisse

Zwei neue Bereiche für die Unterstützung von Unternehmen

  • Unternehmensnachfolge
    • Unterstützung nicht nur von Unternehmern bei Neugründungen, sondern auch von solchen, die eine Nachfolge in bereits bestehenden Unternehmen anstreben
    • Für weiterführende Informationen vgl. Unternehmensnachfolge | unternehmensnachfolge.ch
  • Stipendien und Darlehen
    • Möglichkeit, den Nachwuchs im Innovationsbereich mittels Stipendien oder Darlehen zu unterstützen
    • Für weiterführende Informationen vgl. Darlehen / Kredite | darlehen-kredite.ch

Neben den „Bottom-Up-Förderungen“ (siehe Box) ist der Bund auch bestrebt, mittels „Top-Down-Instrumenten“ das Forschungsverhalten in der Schweiz zu fördern:

  • Aktionsplan Digitalisierung: Stärkung von Bildung und Forschung
  • Masterplan biomedizinische Forschung und Technologie: Umsetzung ist auf Kurs

Aktionsplan Digitalisierung: Stärkung von Bildung und Forschung

Die Schweiz will weiterhin eines der führenden Länder in der Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien bleiben.

Die digitalen Kompetenzen in Bildung und Forschung sollen deshalb gestärkt werden.

Der Bundesrat hat daher am 05.07.2017 den vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erstellten „Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020“ zur Kenntnis genommen: 

  • Vorantreiben der Digitalisierung im Bildungs- und Forschungs-Bereich
    • Basis Aktionsplan
  • Sprechung zusätzlicher Mittel
    • Umfang
      • Bundesrat will unter Berücksichtigung weiterer Ausgabenbereiche im Herbst 2017 entscheiden.

Masterplan biomedizinische Forschung und Technologie: Umsetzung ist auf Kurs

Mit dem Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie will der Bundesrat gleichzeitig zweierlei:

  • Stärkung des Standorts Schweiz
  • Bezahlbarer Zugang zu neuen biomedizinischen Produkten für die Bevölkerung

Hiefür soll der Masterplan in enger Zusammenarbeit mit den Partnern aus Forschung, Industrie und Gesundheitsversorgung umgesetzt werden.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 21.06.2017 über den Stand der Umsetzung informiert.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam