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Forschungsstandort Schweiz: Rekordhohe Forschungsaufwendungen des Bundes in 2017

Steigerung von 7 %

Der Bund hat im Jahre 2017 CHF 2,2 Mrd. für Forschung und experimentelle Entwicklung (F+E) aufgewendet. Dies entspricht gegenüber der letzten Erhebung von 2015 einem Anstieg von 7%.

F&E Aufwendungen Bund

Den grössten Anteil der Rekordsumme machten F+E-Beiträge für Forschungsaktivitäten aus.

Gleichzeitig ging das F+E-Personal des Bundes um 4% auf 875 Vollzeitäquivalente zurück.

F&E Aufwendungen Bund nach Art

Diese Ergebnisse gehen aus der Auswertung von Administrativdaten des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Definitionen

  • Intramuros-F+E-Aufwendungen
    • Die Intramuros-F*E-Aufwendungen umfassen alle zur Durchführung von F+E innerhalb einer Beobachtungseinheit verwendeten Mittel, ungeachtet der Finanzierungsquellen. Sie umfassen
      • die laufenden Aufwendungen für das Personal
      • die übrigen laufenden Aufwendungen für F+E
      • die Investitionen.
    • Hinweis
      • Angesichts des neuen Rechnungsmodells des Bundes wurde 2017 die Schätzungsmethode der Intramuros-Aufwendungen angepasst
      • Die darin enthaltenen Zentralkosten werden nicht mehr wie bisher ad hoc geschätzt
      • Der Methodenwechsel hat einen Bruch in den Zeitreihen zur Folge
      • Das BFS weist für die Analyse der Entwicklung der Intramuros-Aufwendungen von 2015 bis 2017 daraufhin, dass daher eine gewisse Vorsicht geboten sei.
  • F+E-Aufträge
    • Die F+E-Aufträge werden an aussenstehende Forschungsstellen (Beauftragte) vergeben; die Auftragausführung ist üblicherweise durch einen privatrechtlichen Vertrag geregelt. Der Auftraggeber ist an den Ergebnissen für seine eigene Tätigkeit direkt interessiert; er kann eine Aufsicht und Kontrolle über die Durchführung des F+E-Auftrags ausüben.
  • F+E-Beiträge
    • Die F+E-Beiträge sind finanzielle Mittel, die zur Förderung von Forschungsaktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Sie werden entweder zugesprochen oder verfügt. Die Verwendung der Mittel durch den Beitragsempfänger wird weitgehend im Voraus festgelegt. Im Gegensatz zum Auftraggeber kann der Beitraggeber den Verlauf der einzelnen F+E-Projekte in der Regel nicht mehr beeinflussen.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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