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Wirtschaftsstandort Schweiz: Rohstoffsektor soll als wichtiger Bestandteil der Schweizer Wirtschaft gestärkt werden

Bundesrat verabschiedet 16 Punkte-Plan

Im Rohstoffsektor sind seit 2013 nicht nur Fortschritte erzielt worden, sondern es halten auch die Herausforderungen an und es kommen neue Trends auf.

Der Bundesrat hat daher an seiner Sitzung vom 30.11.2018 einen Bericht mit 16 neuen Empfehlungen verabschiedet, um Vorgehen und internationale Positionierung der Schweiz zu stärken:

Empfehlungen

  1. Die Einführung eines Tonnagesteuersystems soll geprüft werden.
  2. Bei ihrer Prüfung zur Umsetzung von Basel III soll die Schweiz auch prüfen, ob und wie die Besonderheiten der Schweizer Branche der Rohstoffhandelsfinanzierung berücksichtigt werden sollten.
  3. Bei der nächsten Revision des FinfraG, zu welchem 2019 eine Überprüfung an die Hand genommen wird, sollen mögliche administrative Erleichterungen für kleine nichtfinanzielle Gegenparteien geprüft werden, beispielsweise bei der Meldepflicht.
  4. Die Schweiz soll günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines digitalen Ökosystems inklusive DLT/Blockchain-Anwendungen schaffen, welche die Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung des Standorts gegenüber dem Ausland verbessern.
  5. Die Schweiz soll – namentlich durch Mitwirkung in Steuerungsgruppen wie z. B. des SRIC und bei der ETH – Forschungsarbeiten im Bereich der Rohstoffe sowie multi-disziplinäre Ausbildungsgänge unterstützen, die längerfristig den Zugang zu hoch-qualifizierten Fachkräften fördern.
  6. In Bezug auf die Unternehmensverantwortung soll sich die Schweiz für eine verstärkte Anwendung der Sorgfaltsprüfung einsetzen, namentlich im Rahmen der Um-setzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct, der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
  7. Die Schweiz soll ihr Engagement für die Entwicklung, Verbreitung und wirksame Umsetzung der verantwortungsvollen Führung der Staaten und Unternehmen weiterführen. Sie soll ihr Engagement in der EITI fortsetzen, einschliesslich zur Entwicklung von Standards zur Transparenz von Zahlungen im Rohstoffhandel an staatliche Stellen und die Übernahme dieser Standards durch die OECD. Sie soll ihr Engagement für die Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte insbesondere durch die Förderung des Beitritts von privaten Sicherheitsdienstleistern von Rohstoffunternehmen zum internationalen Verhaltenskodex (ICoC) fortsetzen.
  8. Eine Multistakeholder-Gruppe unter Federführung der Bundesverwaltung soll die Anwendung des Leitfadens für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien im Schweizer Rohstoffsektor kohärent mit den Instrumenten der OECD fördern. Die Schweiz soll sich auch für die im Leitfaden propagierten Standards auf internationaler Ebene und in Organisationen wie der OECD einsetzen.
  9. Um die Einhaltung der Menschenrechte und die nachhaltige Produktion im Goldsektor zu fördern, soll sich die Schweiz für eine verstärkte Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Warenflüsse einsetzen, wie es in den Massnahmen zur Beantwortung zum Postulat Recordon (15.3877) vorgesehen ist.
  10. Im Rahmen der Beantwortung zum Postulat Seydoux (17.4204) sollen die Wirksamkeit bestehender Kontrollen durch Finanzintermediäre sowie der Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Banken im Rohstoffhandel überprüft und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.
  11. Die Schweiz soll ihr Engagement im Bereich der Entwicklungs- und Ostzusammen-arbeit mit rohstofffördernden Staaten weiterführen, namentlich durch
    • die Umsetzung von Massnahmen zur rohstoffbezogenen Gouvernanz und zur Schaffung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten in Programmen mit bilateralen Prioritätsländern und in regionalen und globalen Programmen, und
    • eine Fortsetzung und Stärkung der Zusammenarbeit im Rohstoffsektor zwischen staatlicher Entwicklungszusammenarbeit, dem Privatsektor und weiteren nicht-staatlichen Akteuren vor Ort und in der Schweiz.
  12. Um Umweltauswirkungen von Rohstoffabbau- und -handelstätigkeiten zu verringern und die Umwelttransparenz und die ökologisch verantwortungsvolle Unternehmens-führung zu verbessern, soll die Schweiz:
    • ihr Engagement für die Erarbeitung internationaler ökologischer Richtlinien für die Rohstoffbranche durch Beteiligung am Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und basierend auf den Arbeiten von IRP, OECD, EU und UNECE fortsetzen, und
    • über die Arbeiten der OECD, der Group of Friends of Paragraph 47 und der UNECE für die Stärkung des Umweltaspekts bei bestehenden internationalen Initiativen und Standards einsetzen.
  13. Es sollen regelmässig offizielle Schätzungen veröffentlicht werden zum Umfang der Rohstoffbranche und ihrem Beitrag zur Volkswirtschaft. Dabei soll zwischen dem Rohstoffhandelssektor im engeren Sinn und dem damit verbundenen Cluster unter-schieden werden. Es soll eine Arbeitsgruppe der Verwaltung eingesetzt werden, die bis Ende 2019 die konzeptionellen Grundlagen für diese Statistiken erarbeitet. Dabei soll die Definition des Sektors im engeren Sinn priorisiert werden.
  14. Die Schweiz soll sich weiterhin aktiv an vertieften Recherchen zur Stärkung der fak-tischen Grundlagen und des analytischen Rahmens des Rohstoffsektors insgesamt beteiligen, um den Dialog mit allen Beteiligten zu fördern und die gute Gouvernanz in diesem Sektor zu stärken.
  15. Der Dialog mit den Kantonen, der Branche, den NGOs und der Wissenschaft soll vertieft werden, um Chancen, Herausforderungen sowie innovative Lösungsansätze zu diskutieren. Die Botschaften in rohstoffreichen Ländern oder Handelszentren wer-den regelmässig über die relevanten Entwicklungen informiert. Umgekehrt orientieren sie die Zentrale im Rahmen ihrer Berichte über die Entwicklungen vor Ort und dienen ihrem Auftrag entsprechend als Ansprechpartner für Schweizer Unternehmen. Die Entwicklungen der politischen und medialen öffentlichen Debatte im In- und Ausland sollen weiterverfolgt werden, um mögliche Reputationsrisiken für die Schweiz frühzeitig zu erkennen.
  16. Die interdepartementale Plattform Rohstoffe soll weiterhin den Informationsfluss innerhalb der Bundesverwaltung sicherstellen, Synergien zwischen verschiedenen Sektoralpolitiken fördern und die Früherkennung nationaler und internationaler Ent-wicklungen sicherstellen. Sie soll bis in zwei Jahren eine öffentliche Berichterstattung zur Umsetzung der einzelnen Empfehlungen sowie eine Einschätzung der aktuellen Lage erstellen.

Geschätzte Handelsvolumen in der Schweiz

Geschätzte Handelsvolumen in der Schweiz
  • 1 Min – Minimum der verfügbaren Daten
  • 2 Max – Maximum der verfügbaren Daten
  • 3 Anteil der globalen Produktion, welcher global gehandelt wird (in Prozent)
  • 4 Volumen, welches global gehandelt wird
  • 5 Schätzung des Anteils des gehandelten Volumens, welches aus der Schweiz gehandelt wird.
  • 6 Schweiz
  • 7 Global

Quelle: Jungbluth N. und Meili C. (2018), S. 21

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LawMedia Redaktionsteam