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Standortförderung: Schweiz setzt auf Digitalisierung

Botschaft Standortförderung 2020 – 2023

Der Bundesrat hat heute die „Botschaft Standortförderung 2020–2023“ verabschiedet. Mit den Standortförderungs-Instrumenten will der Bundesrat zur digitalen Transformation, zur Attraktivität und zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beitragen. Im Rahmen der Botschaft beantragt er dem Parlament CHF 373,1 Millionen. Im Mittelpunkt stehen weiterhin:

  • KMU-Politik
  • Tourismus- und Regionalpolitik
  • Aussenwirtschaftsförderung.

Es ist unbestritten, dass die Schweiz ein attraktiver und leistungsfähiger Wirtschaftsstandort ist. Mit der erneuerten Standortförderung will der Bund die Stärken der Schweiz erhalten oder gar ausbauen. Die sechs Handlungsfelder sind:

  • Beitrag an tiefe Regulierungskosten
  • Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen
  • Unterstützung von Innovationsvorhaben
  • Förderung von Netzwerken und Kooperationen
  • Stärkung des Wissensmanagements und der Wissensdiffusion
  • Betreiben von Standortmarketing

Die Tätigkeiten werden subsidiär zu privaten Akteuren und Kantonen erbracht.

Mit der Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament 5 Finanzierungsbeschlüsse für folgende Instrumente:

  • E-Government
  • Innotour
  • Schweiz Tourismus
  • Exportförderung
  • Standortpromotion.

Damit soll deren Finanzierung, die Ende 2019 ausläuft, in den Jahren 2020–2023 fortgeführt werden. Insgesamt beantragt der Bundesrat CHF 373,1 Mio. Für die Jahre 2016-2019 waren es CHF 374,2 Mio.

Bei der Weiterentwicklung der Instrumente setzt der Bundesrat die Schwerpunkte für 2020-2023 wie folgt:

  • KMU-Politik: Ausbau des Online-Schalters EasyGov.swiss
    • Das Portal EasyGov.swiss soll ausgebaut und besser bekannt gemacht werden
  • Umsetzung der neuen Tourismusstrategie
    • In der Tourismuspolitik steht 2020–2023 die Umsetzung der vom Bundesrat am 15.11.2017 verabschiedeten Tourismusstrategie im Zentrum
  • Regionalpolitik rückt Digitalisierung in den Fokus
  • Verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten in der Aussenwirtschaftsförderung
    • In der Exportförderung will der Bundesrat die Zusammenarbeit mit Dritten (Exporteuren und ausländischen Investoren) weiterführen und gezielt ausbauen
    • Im Rahmen der Ansiedlung von ausländischen Unternehmen wird gefördert:
      • Konsolidierung der Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Innovationspark, um gezielt auch Ansiedlungen ausländischer Unternehmen im Forschungs- und Entwicklungsbereich zu fördern
      • Vermarktung des Schweizer Innovationsparks im Ausland.

Mehr: Standortförderung im Zeichen der Digitalisierung

Weiterführende Informationen: