Keine sofortige Besteuerung bei Wegzug in die Schweiz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bei einem erwerbsbedingten Wegzug einer natürlichen Person in die Schweiz die aus Vermögenszuwachs geschuldete Steuer bis zur Veräusserung der Gesellschaftsanteile im Sinne der § 17 EStG – ggf. gegen Leistung einer Sicherheit – zu stunden sei (vgl. § 6 Abs. 5 AStG in EU/EWR-Fällen).
Eine sofortige Besteuerung des Vermögenszuwachses im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz verstosse nicht nur gegen EU-Recht, sondern stelle auch eine ungerechtfertigte Beschränkung des vom FZA vorgesehenen Niederlassungsrechts dar.
Urteil: EuGH-Entscheid vom 26.02.2019, C-581/17
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam