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Steuerstandort Schweiz: Grenzgänger-Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland

Rückkehrzumutbarkeit an den Wohnsitz, für Grenzgänger?

Ende 2018 vermeldete das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF den Abschluss einer neuen Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz von Grenzgängern.

Dabei ist folgendes erwähnenswert:

  • Definition
    • Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung ist dann gegeben, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist
  • Benutzung Kraftfahrzeug
    • Bei Benutzung eines Personenwagens (PKW) ist eine Rückkehr der unselbstständig erwerbstätigen Person nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz dann nicht zumutbar, wenn die kürzeste Strassenentfernung für eine Wegstrecke über 100 Kilometer beträgt
  • Öffentlicher Verkehrsmittel
    • Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (öV) ist eine Rückkehr nach Arbeitsende an den Wohnsitz dann nicht zumutbar, wenn die schnellste Verbindung zu den allgemein üblichen Pendelzeiten für eine Wegstrecke länger als 1,5 Stunden beträgt
  • Nichtrückkehrtag
    • Von einem Nichtrückkehrtag ist bei Unzumutbarkeit der Rückkehr nur auszugehen, wenn die unselbstständig erwerbstätige Person glaubhaft macht, dass sie tatsächlich nicht an ihren Wohnsitz zurückgekehrt ist
  • Inkrafttreten
    • Die Schweiz und Deutschland vereinbarten, dass die Konsultationsvereinbarung auf Fälle ab 01.01.2019 Anwendung findet.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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