Der Bundesrat hat am 27.11.2019 beschlossen, die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert weiterzuführen. Der Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 ermöglicht werden, qualifizierte Fachkräfte rekrutieren zu können.
Hiefür musste der Bundesrat die Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschieden; gleichzeitig ordnete er an, dass die VZAE-Revision auf den01.01.2020 in Kraft tritt.
Der Bundesrat berücksichtigte auch bezüglich UK den Fall eines No-Deal-Brexit und legte die „Höchstzahlen2020“ für erwerbstätige UK-Bürger fest.
Weiterführende Informationen:
- https://www.law-news.ch/2018/10/arbeitsrecht-kontingente-2019-fuer-erwerbstaetige-aus-drittstaaten-und-dienstleistungserbringer-aus-der-eu-efta
- https://www.aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch/
Quelle
LawMedia Redaktionsteam