Am 16.12.2020 hat die UNESCO das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.
Mit der Aufnahme in die UNESCO-Liste wird die für den französisch-schweizerischen Jurabogen bekannte Tradition gewürdigt.
Gemäss der UNESCO unterstreicht die gemeinsam von der Schweiz und Frankreich befürwortete Listenaufnahme die Wichtigkeit des immateriellen Kulturerbes in einem grenzüberschreitenden Raum.
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LawMedia Redaktionsteam