Swissness – Missbrauchsvermeidung
Die gesetzlichen Kriterien zum nachhaltigen Schutz der „Swissness“ erfüllen ihren Zweck, so die vom Bundesrat (BR) in Auftrag gegebenen Studien.
Dieser gesetzliche „Markenschutz“ bringt der Schweizer Volkswirtschaft einen Mehrwert und führt zu einem Rückgang von Swissness-Missbräuchen.
Der Bundesrat ortet aber in einem am 18.12.2020 verabschiedeten Bericht Handlungsbedarf:
- bei der Durchsetzung im Ausland
- beim Umgang mit den Ausnahmebestimmungen im Lebensmittelbereich.
Seit dem 01.01.2017 gelten gesetzliche Regeln für Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Produzenten mit einem Schweizerkreuz oder «Swiss Made» bewerben wollen.
Diese Regeln sollen die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen und in der Schweiz produzierenden Unternehmen langfristig einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern.
Man geht davon aus, dass die „Swissness“-Gesetzgebung der Schweizer Volkwirtschaft jährlich über eine Milliarde Schweizerfranken einbringe.
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Dokumente
Weiterführende Informationen
- Markenrechte | markenrechte.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam