Am 17.02.2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ans Parlament verabschiedet.
Bildquelle: innosuisse
Im Zentrum der Gesetzesvorlage stehen:
- Erhöhung des Handlungsspielraums der Innosuisse
- Optimierung der Flexibilität von Innosuisse
Die Innosuisse, Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, soll u.a. besser fördern können:
- Innovationsprojekte
- Neu
- Unternehmen sollen sich als Umsetzungspartner bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse neu mit 40% bis 60% an den Gesamtprojektkosten beteiligen können
- Bisher
- Bis anhin galt im Regelfall eine 50 % : 50 %-Beteiligung
- Neu
- Im Einzelfall kann Innosuisse künftig eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60% oder eine tiefere Beteiligung als 40% festlegen
- Bisher
- Die tiefere Beteiligung galt bereits unter bisherigem Recht
- Neu
- Start-ups
- Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu:
- Neu
- Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können:
- zB Beschleunigung des Transfers von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis
- zB Verleihung von zusätzlichem Auftrieb zugunsten der Start-up-Ökonomie
- Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können:
- Bisher
- Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
- Weiterbildung
- Coaching
- Internationalisierung
- Mitwirkung als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten
- Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
- Neu
- Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu:
- Weitere Förderungen
- Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in folgenden Bereichen erhalten:
- Nachwuchsförderung
- Förderung
- wissenschaftsbasiertes Unternehmertum
- Wissens- und Technologietransfer
- Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei den vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren.
- Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in folgenden Bereichen erhalten:
Weitere Anpassungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds.
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LawMedia Redaktionsteam