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Innovationsstandort – Innovationsförderung: Bundesrat will Flexibilisierung

Am 17.02.2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ans Parlament verabschiedet.

Bildquelle: innosuisse

Im Zentrum der Gesetzesvorlage stehen:

  • Erhöhung des Handlungsspielraums der Innosuisse
  • Optimierung der Flexibilität von Innosuisse

Die Innosuisse, Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, soll u.a. besser fördern können:

  • Innovationsprojekte
    • Neu
      • Unternehmen sollen sich als Umsetzungspartner bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse neu mit 40% bis 60% an den Gesamtprojektkosten beteiligen können
    • Bisher
      • Bis anhin galt im Regelfall eine 50 % : 50 %-Beteiligung
    • Neu
      • Im Einzelfall kann Innosuisse künftig eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60% oder eine tiefere Beteiligung als 40% festlegen
    • Bisher
      • Die tiefere Beteiligung galt bereits unter bisherigem Recht
  • Start-ups
    • Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu:
      • Neu
        • Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können:
          • zB Beschleunigung des Transfers von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis
          • zB Verleihung von zusätzlichem Auftrieb zugunsten der Start-up-Ökonomie
      • Bisher
        • Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
          • Weiterbildung
          • Coaching
          • Internationalisierung
          • Mitwirkung als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten
  • Weitere Förderungen
    • Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in folgenden Bereichen erhalten:
      • Nachwuchsförderung
      • Förderung
        • wissenschaftsbasiertes Unternehmertum
        • Wissens- und Technologietransfer
        • Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei den vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren.

Weitere Anpassungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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