Gesetzesänderung vorgesehen
Der Bundesrat hat am 27.10.2021 beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Studierende mit Masterabschluss und Doktorierende aus Drittstaaten in Bereichen mit Fachkräftemangel unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können.
Um dieses Anliegen der Wirtschaft und Hochschulen zu erfüllen, sollen sie von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Die vom Bundesrat am 27.10.2021 eröffnete Vernehmlassung dauert bis 10.02.2022; anschliessend wird das weitere Vorgehen bestimmt.
Dokumente
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
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- Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung | aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung.ch
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