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Arbeitsort Schweiz für Drittstaatsangehörige – Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss sollen neu am Arbeitsmarkt zugelassen werden

Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG): Bundesrat schickt Vorlage ans Parlament

Wer einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel erhält, soll inskünftig in der Schweiz bleiben und arbeiten dürfen, auch wenn er oder sie aus einem Drittstaat kommt:

Voraussetzung ist, dass die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sein muss.

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LawMedia Redaktionsteam