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Verkehrsrecht in der Schweiz – Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Austauschfrist: Innert 12 Monaten seit Wohnsitznahme in der Schweiz

Neuer Führerausweis

Die neuen Schweizer Führerausweise mit Hochsicherheitsstandards – Der neue Schweizer Führerausweis hat ein neues Hochsicherheitsdesign. Produziert wird dieser für die asa im Auftrag der Orell Füssli AG von der exceet Card Group.

Die Verfahren für einen Führerausweis-Umtausch variiert je nach Staat, welcher den ausländischen Führerausweis ausgestellt hat:

  • In jedem Fall müssen erfolgen:
    • Vorlage Original-Führerausweis
    • Bestehen eines Sehtests.

Wer einen Führerausweis aus einem EU- oder EWR-Staat wie Island, Liechtenstein und Norwegen besitzt,

  • erhält den schweizerischen Führerausweis ohne zusätzliche Prüfung der Fahreignung.

Wer einen Führerausweis, der in einem anderen Land ausgestellt wurde (sog. «Drittstaat»), hat, muss seine Fahreignung durch Prüfungen nachweisen:

  • Führerprüfung (Kontrollfahrt)
  • Zusatztheorieprüfung für berufsmässige Fahrzeugführer

Bei einem Umtausch gilt folgendes:

  • Rücksendung des ausländischen Führerausweises an die Ausstellungsbehörde
  • Ausstellung des schweizerischen Führerausweis
    • auf Probe für drei Jahre oder
    • einen Ausweis ohne Ablaufdatum
  • Zustellung des CH-Ausweises: per Post.
  • Zustelldauer: von Kanton zu Kanton verschieden.

Besitzer ausländischer Führerausweise, die in der Schweiz wohnen, dürfen nur während zwölf Monaten mit einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz fahren.

  • Umtausch des ausländischen gegen einen schweizerischen Führerausweis
  • Der Führerausweis-Umtausch ist auch nach der 12 Monatefrist noch möglich,
    • allerdings muss ggf. mit der Anordnung einer Busse gerechnet werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam