Austauschfrist: Innert 12 Monaten seit Wohnsitznahme in der Schweiz
Die neuen Schweizer Führerausweise mit Hochsicherheitsstandards – Der neue Schweizer Führerausweis hat ein neues Hochsicherheitsdesign. Produziert wird dieser für die asa im Auftrag der Orell Füssli AG von der exceet Card Group.
Umtausch-Handling
Die Verfahren für einen Führerausweis-Umtausch variiert je nach Staat, welcher den ausländischen Führerausweis ausgestellt hat:
- In jedem Fall müssen erfolgen:
- Vorlage Original-Führerausweis
- Bestehen eines Sehtests.
Führerausweis aus EU- oder EWR-Staat
Wer einen Führerausweis aus einem EU- oder EWR-Staat wie Island, Liechtenstein und Norwegen besitzt,
- erhält den schweizerischen Führerausweis ohne zusätzliche Prüfung der Fahreignung.
Führerausweis aus Drittstaat
Wer einen Führerausweis, der in einem anderen Land ausgestellt wurde (sog. «Drittstaat»), hat, muss seine Fahreignung durch Prüfungen nachweisen:
- Führerprüfung (Kontrollfahrt)
- Zusatztheorieprüfung für berufsmässige Fahrzeugführer
Umtauschfrist / Unterlassungsfolgen
Bei einem Umtausch gilt folgendes:
- Rücksendung des ausländischen Führerausweises an die Ausstellungsbehörde
- Ausstellung des schweizerischen Führerausweis
- auf Probe für drei Jahre oder
- einen Ausweis ohne Ablaufdatum
- Zustellung des CH-Ausweises: per Post.
- Zustelldauer: von Kanton zu Kanton verschieden.
Zeit für den Umtausch / Fahren mit ausländischem Führerausweis
Besitzer ausländischer Führerausweise, die in der Schweiz wohnen, dürfen nur während zwölf Monaten mit einem ausländischen Führerausweis in der Schweiz fahren.
- Umtausch des ausländischen gegen einen schweizerischen Führerausweis
- Der Führerausweis-Umtausch ist auch nach der 12 Monatefrist noch möglich,
- allerdings muss ggf. mit der Anordnung einer Busse gerechnet werden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam