Die Schweiz soll von der Personenfreizügigkeit profitiert haben.
Zu diesem Schluss kam das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU von Bund und Sozialpartnern in einem vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) veröffentlichten Bericht.
Die Zuwanderung bewirkte:
- Einen Bevölkerungszuwachs seit 2002 jährlich um 0.9%
- Eine geringere demografische Alterung der einheimischen Bevölkerung, weil die Eingewanderten im Erwerbsalter sind
- Höhere Berufsqualifikationen
- Gestiegener Wohlstand
- Mehr Konkurrenz am Arbeitsmarkt
- Tief Sozialhilfequote
Dennoch sei die Zuwanderung nicht ohne Risiko für die Arbeitnehmer:
- Förderung der Arbeitsformen wie «Flexworking»
- Temporärarbeit
- befristete Verträge
- Mehrbeschäftigungsverhältnisse
- Jobsharing
- selbstständige Erwerbstätigkeit
- Arbeit auf Abruf
- Arbeit auf Gig-Plattformen.
- in Grenzregionen trotz Kontrollen ein hohes Potenzial für Lohndumping
Dokumente
- 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU (PDF, 2 MB)
- Speaking Notes – Staatssekretärin Helene Budliger Artieda, Direktorin SECO (PDF, 149 kB)
- Speaking Notes – Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit, SECO (PDF, 716 kB)
- Speaking Notes – Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (PDF, 241 kB)
- Speaking Notes – Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (PDF, 555 kB)
Weiterführende Informationen
- 19. Bericht des Oberservatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU
- Selbstständigkeit ohne Angestellte
- Mehrfachbeschäftigung
- Teilzeitarbeit
- Arbeit auf Abruf
- Temporärarbeit
- Gelegenheitsarbeit / Aushilfsarbeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam