Bildquelle: ©CERN
Das in Genf gelegene «CERN» ist das weltweit grösste Zentrum für physikalische Grundlagenforschung:
- Die Schweiz zählt zu den Gründerstaaten.
- Der Bundesrat (BR) einen Sachplan des Bundes erarbeiten, um eine bessere Begleitung der «CERN-Projekte» durch die Schweiz zu ermöglichen.
Mit der vom Bundesrat am 14.02.2024 angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) wurde die dazu notwendige Gesetzesgrundlage geschaffen.
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«Das im französisch-schweizerischen Grenzgebiet gelegene CERN trägt zur internationalen Ausstrahlung der Schweiz bei. Es bringt ihr sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus industrieller und wirtschaftlicher Sicht Vorteile. Das CERN entwickelt sich stetig weiter, wodurch sich auch sein Infrastrukturbedarf laufend verändert. Um die Vereinbarkeit der Vorhaben des CERN mit den Zielen der Schweizer Forschungspolitik, den Aufgaben als Gaststaat sowie den Vorgaben im Bereich Umwelt und Raumplanung sicherzustellen, soll ein Sachplan erarbeitet werden. Dieser soll auch beste Voraussetzungen für die administrative Umsetzung schaffen. Dieses Verfahren, das ausnahmsweise für den Sonderfall CERN zur Anwendung kommt, wird in Absprache mit dem Kanton Genf durchgeführt. Es soll den Rahmen bilden, in dem die verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen abgewogen werden.
Mit der beim Parlament beantragten Änderung des FIFG soll der künftige Sachplan gesetzlich verankert werden. Der Änderungsentwurf sieht ausserdem eine Kompetenzaufteilung zwischen dem Kanton Genf und dem Bund vor. Der Bund ist dabei zuständig für die Genehmigung von Plänen für Bauten und Anlagen des CERN, die eine räumliche Entwicklung mit sich bringen oder von strategischer Bedeutung sind. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, im Gesetz einen neuen Abschnitt mit den einzelnen Schritten des Plangenehmigungsverfahrens auf Bundesebene einzufügen.
Die Vernehmlassung zur Änderung des FIFG fand von Mitte März bis Mitte Juni 2023 statt. Die Vorlage wurde von den interessierten Kreisen grossmehrheitlich begrüsst. Sie anerkannten die Bedeutung des CERN für die Schweiz und die Notwendigkeit, die rechtlichen und raumplanerischen Instrumente für dessen langfristige Entwicklung zu schaffen. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage unter Berücksichtigung der rund 50 eingegangenen Stellungnahmen angepasst. Nun wird die Gesetzesänderung an das Parlament überwiesen. Nimmt das Parlament diese an, wird der Bundesrat das genaue Datum des Inkrafttretens im Jahr 2025 festlegen und gleichzeitig über die Verabschiedung des Sachplans entscheiden.»
Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 14.02.2024
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LawMedia Redaktionsteam