Einleitung
Gemäss Mitteilung des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft, Volkswirtschaftsdirektion, vom 24.01.2024, können inskünftig Arbeitsbewilligungen im Kanton Zürich über die neue kantonale Plattform beantragt werden:
ZHservices
Dank der neu konzipierten Fachapplikation können Unternehmen den gesamten Gesuchstellungs-Prozess mit dem Kanton digital abwickeln.
Bewilligungspflicht
Es benötigen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung:
- Ausländische Staatsangehörige, die unter die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige fallen.
- Arbeitnehmende von Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA, die länger als 90 Tage pro Kalenderjahr in die Schweiz entsandt werden.
Das neue Kundenportal
Im Kanton Zürich können die Unternehmen diese Gesuche seit dieser Woche über die neue Fachapplikation einreichen:
Es ist das erste digitale Angebot auf der kantonalen Transaktionsplattform «ZHservices», welches sich an Firmenkunden richtet.
Das neue Kundenportal führt die Verantwortlichen in den Unternehmen durch den gesamten Gesuchstellungs-Prozess:
- Es beinhaltet
- den elektronischen Datenaustausch mit der im Amt für Wirtschaft zuständigen Behörde;
- die digitale Zustellung an den Kunden von
- Verfügung und
- Rechnung.
Projekt: Anbindung an easyGov des Bundes
In Vorbereitung befindet sich ferner eine zusätzliche Anbindung an «easyGov», den Online-Schalter des Bundes für Unternehmen.
Der Kanton Zürich ist in diesem Projekt als Pilot-Kanton präsent.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam