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Kulturstandort Schweiz – «Jodel» soll charakteristischer Schweizer Gesang in die UNESCO-Kulturerbe-Liste

«Jodel» gilt als ein beispielhafter und charakteristischer Schweizer Gesang:

  • Das «Jodeln» könnte in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen werden.
  • Die Schweiz hat daher eine entsprechende Kandidatur bei der UNESCO eingereicht, welche voraussichtlich bis Ende 2025 geprüft wird.

Detail-Informationen

«Der Jodel ist ein Gesang, der zwischen den Registern der Bruststimme und der Kopfstimme wechselt. Im Gegensatz zum «Jodellied» mit gesungenen Strophen und einem gejodelten Refrain besteht der «Naturjodel» nur aus Melodien ohne Text. Jodeln ist in der Schweiz weit verbreitet und erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Die Tradition wird auf sehr unterschiedliche Weise weitergegeben: innerhalb der Familien, in Jodelvereinen und an Schulen oder einfach unter Sängerinnen und Sängern.

Die meisten der über 12 000 Jodlerinnen und Jodler in der Schweiz gehören einer der 780 Gruppen des Eidgenössischen Jodlerverbands an. Informell und spontan wird auch ausserhalb dieser Organisation gejodelt. Jodeln ist ein sehr lebendiges Brauchtum, das im Übrigen immer mehr Berufsmusikerinnen und -musiker inspiriert, die den Gesang in ihren Kompositionen neu interpretieren.

Das Jodeln ist in der Bevölkerung fest verankert. Um den Jodelgesang weiterzuentwickeln und für künftige Generationen zu erhalten, braucht es dennoch Engagement. Bei der Erarbeitung der Kandidatur des Jodels als immaterielles Kulturerbe der UNESCO konnten mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren konkrete Massnahmen identifiziert und ausgearbeitet werden. So sind Aktionen geplant, damit sich die Jodelwelt schweizweit besser vernetzt. Neue Aus- und Weiterbildungsangebote sollen entwickelt und der Nachwuchs gefördert werden. Ausserdem sind Massnahmen vorgesehen, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, die Tradition besser zu dokumentieren und die Forschung über diese Gesangspraxis auszubauen.

Das Bewerbungsdossier wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) unter Beizug von Fachleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Jodelorganisationen zusammengestellt. Nach dem rund 18 Monate dauernden Evaluationsverfahren dürfte die UNESCO Ende 2025 über eine Aufnahme dieser Tradition in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit entscheiden.

UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, das sich von der Welterbekonvention unterscheidet, will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.

Kandidaturen der Schweiz

Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste mit acht lebendigen Traditionen genehmigt, deren Kandidaturen der UNESCO für eine Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit fortlaufend vorgelegt werden. Bisher aufgenommen wurden 2016 das Winzerfest in Vevey, 2017 die Basler Fasnacht, 2018 der Umgang mit der Lawinengefahr (gemeinsam mit Österreich), 2019 die Prozessionen der Karwoche in Mendrisio, 2020 das Uhrmacherhandwerk und die Kunstmechanik (gemeinsam mit Frankreich) und 2023 die Alpsaison. Weiter auf der Vorschlagsliste stehen aktuell der Jodel sowie Schweizer Grafikdesign und Typografie. Die Schweiz war auch an den folgenden multinationalen Kandidaturen beteiligt: Kunst des Trockenmauerbaus (2018), Alpinismus (2019), Bauhüttenwesen (2020) und traditionelle Bewässerung (2023).»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Kultur vom 02.04.2024

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LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Paebi, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons