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Verkehrsrecht Schweiz – Ausländische Führerausweise in der Schweiz

Bildquelle: Bundesdruckerei, Public domain, via Wikimedia Commons

Seit 01.03.2024 müssen „berufsmässi­ge Fahrzeugführer“ mit einem Führeraus­weis aus der EU / EFTA den schweizeri­schen Führerausweis nicht mehr vor der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben:

  • Nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis
    • Ein nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt den Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde.

Trotzdessen sind zu beachten:

  • Umtausch in einen schweizerischen Führerausweis
    • Generell muss der ausländische Führer­ausweis in einen schweizerischen Führer­ausweis umgetauscht werden,
      • wenn der Wohnsitz seit 12 Monaten in der Schweiz besteht und
      • wenn in dieser Zeit kein ununterbrochener Aufenthalt im Ausland bestand.
    • Dies gilt nun auch für Berufsfahrer.
  • Einen schweizerischen Führerausweis erwerben müssen
    • Motorfahrzeugführer aus dem Ausland,
      • die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnen und
      • sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben;
    • Personen,
      • die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D1 führen oder
      • die einer Bewilligung nach Artikel 25 der VZV bedürfen.

Quelle: bundesreisezentrale.admin.ch

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LawMedia Redaktionsteam