Bildquelle: Bundesdruckerei, Public domain, via Wikimedia Commons
Seit 01.03.2024 müssen „berufsmässige Fahrzeugführer“ mit einem Führerausweis aus der EU / EFTA den schweizerischen Führerausweis nicht mehr vor der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben:
- Nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis
- Ein nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt den Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde.
Trotzdessen sind zu beachten:
- Umtausch in einen schweizerischen Führerausweis
- Generell muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden,
- wenn der Wohnsitz seit 12 Monaten in der Schweiz besteht und
- wenn in dieser Zeit kein ununterbrochener Aufenthalt im Ausland bestand.
- Dies gilt nun auch für Berufsfahrer.
- Generell muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden,
- Einen schweizerischen Führerausweis erwerben müssen
- Motorfahrzeugführer aus dem Ausland,
- die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnen und
- sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben;
- Personen,
- die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder D1 führen oder
- die einer Bewilligung nach Artikel 25 der VZV bedürfen.
- Motorfahrzeugführer aus dem Ausland,
Quelle: bundesreisezentrale.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis
- Umtausch eines ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen Fahrausweis
- Verpasste Umtauschfrist
- Überspitzter Formalismus
- Aberkennung eines ausländischen Führerausweises in der Schweiz
- Führerausweis allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam