Summary
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Republik Indien
- tritt am 01.10.2025 in Kraft.
Der Bundesrat (BR) hat am 03.09.2025 beschlossen:
- die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen.
Vorteile des FHA
Das FHA zeichnet sich durch folgende Prädikate aus:
- Verbindliche Bestimmungen auch im Bereich nachhaltige Entwicklung
- Erstmalig hat Indien in einem Freihandelsabkommen festgeschrieben:
- rechtlich verbindliche Bestimmungen im Bereich
- Handel und
- nachhaltige Entwicklung.
- rechtlich verbindliche Bestimmungen im Bereich
- Erstmalig hat Indien in einem Freihandelsabkommen festgeschrieben:
- Diversifizierung der Schweizer Absatzmärkte
- Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird:
- Gestärkt,
- dessen Fähigkeit erhöht,
- Wertschöpfung zu generieren,
- Arbeitsplätze zu schaffen und
- zu erhalten.
- Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird:
Charakteristika + Timetable
- Verhandlungsdauer:
- Mehr als 16 Jahre.
- Unterzeichnung
- 10.03.2024
- Genehmigung durch die Eidgenössischen Räte
- 21.03.2025.
- TEPA-Abschluss
- Fortsetzung der vom Bundesrat (BR) definierten Aussenwirtschaftsstrategie.
Dokumente
- Botschaft zur Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien (PDF, 550 kB)
- Bundebeschluss über die Genehmigung des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien (PDF, 89 kB)
- Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien (PDF, 411 kB)
- Factsheet: Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indien (PDF, 113 kB)
Links
Weiterführende Informationen
- Freihandelsabkommen mit Indien: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament
- Unterzeichnung Freihandelsabkommen mit der Schweiz
- Freihandel Allgemein
- EFTA möchte ihr Freihandelsnetz erweitern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam