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Die Schweiz

Staatsform

Gemäss Bundesverfassung wird die Schweiz über eine föderative, direkte Demokratie regiert.

Die höchste politische Macht hat das Volk: Die stimmberechtigte Bevölkerung (d.h. alle Erwachsenen mit Schweizer Bürgerrecht; ca. 60% der Wohnbevölkerung) ist gemäss Bundesverfassung der Souverän bzw. die oberste politische Instanz. Die Stimmbürger wählen das Parlament auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene, und können über Gesetze abstimmen, welche von den Parlamentariern vorgeschlagen werden. Weiter kann die Bevölkerung Volksinitiativen lancieren, um neue Gesetze einzuführen oder bereits bestehende zu ändern.

Das Parlament auf nationaler Ebene (Legislative) besteht aus den zwei gleichberechtigten Kammern Ständerat (46 Mitglieder) und Nationalrat (200 Mitglieder). Im Ständerat (kleine Kammer) sind die 26 Kanton vertreten – während die 6 früheren Halbkantone je einen Vertreter im Rat stellen, sind die übrigen 20 Kantone durch je zwei Vertreter repräsentiert. Der Nationalrat (grosse Kammer) repräsentiert die Gesamtbevölkerung der Schweiz: Die einzelnen Kantone sind daher proportional zur Einwohnerzahl vertreten. Das Volk wählt beide Räte direkt: Der Nationalrat wird nach gemeinsamen eidgenössischen Regeln gewählt, der Ständerat gemäss kantonal unterschiedlichen Bestimmungen. Das Parlament wählt die Regierung der Schweiz, den Bundesrat.

Die Schweizer Regierung (Exekutive) besteht aus den sieben Bundesräten sowie der Bundeskanzlerin / dem Bundeskanzler, welche von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Einer der Bundesräte wird jeweils für die Dauer von einem Jahr zum Bundespräsident gewählt. In diesem Amt leitet der die Bundesratssitzungen und übernimmt verschiedene Repräsentationspflichten.Die Regierung wählt das oberste Gericht, die Judikative.

Die oberste Rechtssprechung erfolgt in der Schweiz durch das Bundesgericht in Lausanne, das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern, das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Weitere Informationen zu den Eidg. Gerichten | admin.ch

Die Kantone sind grundsätzlich gleich organisiert wie der Bund. So hat jeder Kanton eine eigene Verfassung, eigene gesetzgebende und vollziehende Behörden und eigene Gerichte.

Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament, das Kantonsparlament: Dieses wird je nach Kanton auch als Kantonsrat, Grosser Rat, Landrat oder Parlament bezeichnet. Die Kantonsparlamente haben zwischen 49 und 180 Sitze. Die Kantonsregierung besteht je nach Kanton aus fünf bzw. sieben Mitgliedern.

Alle staatlichen Aufgaben, welche durch die Bundesverfassung nicht dem Bund zugewiesen sind, fallen in die Kompetenz der Kantone: Staatliche Organisation des Kantons, Schulwesen, Polizeiwesen, kantonales Steuerrecht, Notariatswesen, z.T. Gerichtsverfassung, z.T. Gesundheitswesen, z.T. Planungs- und Baurecht etc.). Die Kantone können innerhalb ihrer Kompetenzen auch Staatsverträge mit fremden Staaten schliessen. Die Kantone können den Gemeinden in gewissen Bereichen ebenfalls Autonomie gewähren – das Ausmass der Gemeindekompetenz unterscheidet sich zwischen den Kantonen.

» Kantone und Gemeinden