FOKUS PRIVATPERSONEN
Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeiten
- Ferien
- Löhne
- Sozialabgaben / Abzüge (AHV, BVG)
- Weitere Informationen zum Arbeitsrecht
Ausländische Arbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen und Gehälter wie Schweizer Staatsangehörige.
Arbeitsvertrag
Unterschieden wird zwischen:
- Einzelarbeitsvertrag: Dieser Vertrag entspricht dem „normalen“ Arbeitsvertrag und ist individuell auf das Arbeitsverhältnis angepasst.
- Gesamtarbeitsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbände legen die Vertragsbedingungen für die beteiligten Arbeitnehmer fest.
- Normalarbeitsvertrag: Vertragsbestimmungen von einzelnen Arten von Arbeitsverhältnissen werden vom Bundesrat oder den Kantonen festgelegt.
- Besondere Arbeitsverträge: Lehrvertrag, Handelsreisendenvertrag, Heimarbeitsvertrag, Heuervertrag.
Arbeitszeiten
In der Schweiz wird zwischen Normalarbeitszeit und Höchstarbeitszeit unterschieden.
- Die betriebliche Normalarbeitszeit ist gemäss Arbeitsvertrag in einem Betrieb zu leisten. In der Schweiz beträgt sie zwischen 40-44 Stunden pro Woche. Darüber hinausgehende Stunden werden als Überstunden bezeichnet.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Wird diese Arbeitszeit überschritten, wird dies als Überzeit bezeichnet und ist zwingend mit einem Lohnzuschlag von 25% zu entschädigen.
Ferien
In der Schweiz beträgt der gesetzliche Ferienanspruch 4 Wochen, d.h. 20 Arbeitstage pro Jahr.
Jüngere Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben 5 Wochen Ferien.
Ältere Arbeitnehmer ab ca. den 50. Lebensjahr haben 5-6 Wochen Ferien.
Weiterführende Informationen
- Schulferien | edk.ch
- Schulferien | schulferien.org
- Feiertage | feiertagskalender.ch
Löhne
Da in der Schweiz die Lebenshaltungskosten hoch sind, gilt dies auch für die ausgezahlten Löhne.
- Im Jahr 2020 verdienten die Arbeitnehmer monatlich durchschnittlich rund 6665 Fr. (inkl. 13. Monatslohn).
- Jeweils ein Zehntel verdiente dabei mehr als 11996 bzw. weniger als 4382 Franken. Je nach Branche ist jedoch das Lohnniveau stark unterschiedlich.
- Der vereinbarte Lohn versteht sich als Bruttolohn, von welchem die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, womit der Nettolohn 13-20% tiefer liegt (vor Steuern und Krankenversicherung).
- Mindestlöhne gibt es in der Schweiz grundsätzlich nicht. Im Rahmen von vereinzelten Gesamtarbeitsverträgen sind jedoch Mindestlöhne festgelegt worden.
Sozialabgaben / Abzüge (AHV, BVG)
Die Abzüge, welche vom Bruttolohn gemacht werden, bestehen aus Beiträgen an:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzversicherung (EO): 10,6%
- die Arbeitslosenversicherung (ALV): 2,2% des Bruttolohnes bis höchstens 148′200.- Fr. Einkommen pro Jahr. 1% des Bruttolohnes über 148′200.- Fr. Einkommen pro Jahr.
- die Berufsvorsorge (BVG): abhängig von Versicherung und Alter des Versicherten.
- die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU): abhängig von Branche, zwischen 0.7 und 3.4 % des Lohnes bis höchstens 126′000 CHF pro Jahr.
- Bis auf die NBU bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge in der gleichen Höhe an die genannten Sozialversicherungseinrichtungen.
Arbeitsrecht in der Schweiz
Allgemeine Informationen sowie Detailinformationen zu diversen Aspekten des Schweizer Arbeitsrechts finden Sie hier:
- Schweizer Arbeitsrecht | arbeits-recht.ch