Fokus UNTERNEHMEN
Arbeit und Arbeitsmarkt
Standortfaktor Arbeitsrecht
Entscheidend für eine nachhaltige Prosperität von Unternehmen sind verschiedene Faktoren der Rechtsordnung des Wirtschaftsstandortes, darunter auch die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Der Schweizer Arbeitsmarkt ist geprägt von einem liberalen Arbeitsrecht, geringer Regulierungsdichte sowie hoher sozialer Stabilität. Das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern ist eingespielt, so dass Arbeitskonflikte in der Regel schnell und einfach gelöst werden – Streiks sind in der Schweiz nicht üblich. Die soziale Absicherung der Arbeitnehmenden basiert auf den Grundsätzen der Solidarität und der Eigenverantwortung.
Arbeitsrechtlich gesehen bietet der Standort Schweiz folgende Vorteile:
Recht allgemein
- Rechtssicherheit
- Rechtsflexibilität:
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Umgestaltungsmöglichkeiten
- Möglichkeit für Unternehmen, die Rechtsbeziehungen mit den Arbeitnehmern vorteilhaft zu gestalten:
- Frage des Arbeitsrechts » arbeits-recht.ch
- Frage der Vertragsfreiheit
- Frage des gesamten rechtlichen Umfeldes
Arbeitsrecht
- Kein selbständiger Erlass:
- Anwendung allgemeinen Vertragsrechts,
- aber Regelung als eigene Vertragsart.
- Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf alle Arbeitsverträge anwendbar:
- Keine Unterschiede nach Funktion
- Keine Unterschiede nach Aufgabenbereich
- Keine staatlich festgesetzten Mindestlöhne
- Kündigungsfreiheit » kuendigung-arbeitsvertrag.ch
- Nicht auf eine bestimmte Dauer eingegangene Arbeitsverhältnisse können von einer Vertragspartei grundsätzlich gekündigt werden.
- 1. wichtiger Aspekt für Unternehmen:
- Bereitschaft, Arbeitsplätze da zu schaffen, wo sie auch wieder einfach abgeschafft werden können.
- Nachteil: Arbeitnehmer können relativ einfach den Arbeitgeber wechseln.
- Kündigungsschutz:
- Kündigungsfristen
- Zeitlicher Kündigungsschutz
- Sperrfristen
- Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung
» arbeitsverhinderung.ch
- Sachlicher Kündigungsschutz
- Missbräuchliche Kündigungen (OR 336)
» missbraeuchliche-kuendigung.ch
- Missbräuchliche Kündigungen (OR 336)
- Kollektives Arbeitsrecht:
- Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Bestimmung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung
- Gleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer
- Gesamtarbeitsverträge (GAV)
- Umstrukturierung:
- Verzichtsverbot (OR 341)
- Änderungskündigung nur unter Bedingungen
» aenderungskuendigung.ch - Betriebsübernahme (OR 333) » betriebsuebernahme.ch
- Mitwirkungsrechte bei Massenentlassung (zB Personalabbau)
» massenentlassung.ch / personalabbau.ch
- Mitwirkungsrecht:
- Mitwirkungsgesetz » SR 822.14
- Arbeitsgesetz » SR 822.11
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) » SR 831.40
- Konsultationsrecht bei Umstrukturierung nach Fusionsgesetz
» SR 221.301 - 2. wichtiger Aspekt für Unternehmen:
- Keine Vertretungsrechte in den Unternehmen.
- Gute Beurteilungsmöglichkeit der sich bewerbenden Arbeitnehmer über das Arbeitszeugnis » arbeitszeugnis.ch
Lohnnebenkosten im Vergleich: Schweiz – Deutschland
Aufgrund der tiefen Sozialabgaben können Arbeitgeber in der Produktion von konkurrenzfähigen Lohnstückkosten profitieren.
Direkt lohnabhängige Kosten in % des Lohns für geleistete Arbeit 2017:
Lohnkosten: | % |
Lohn für geleistete Arbeit | 100,00 |
Im Lohn enthaltene Sozialleistungen: | |
Bezahlte Ferientage (20-25 Tage) | 10,00 |
Bezahlte Feiertage (ca. 10 Tage) | 4,20 |
Bezahlte Kurzabsenzen: (ca. 4 Tage) | 1,60 |
Bezahlte Krankheitstage (ca. 6 Tage) | 2,50 |
Jahresendzulage (13. Monatslohn) | 8,30 |
Total | 26,60 |
Zusätzliche Sozialleistungen des Arbeitgebers an Versicherungen: | |
Alters- und Invalidenvorsorge AHV/IV/EO | 5,125 |
Arbeitslosenversicherung ALV (bis zu einer Grenze von CHF 148’200, über CHF 148’200: 0,5%) | 1,10 |
Berufliche Altersvorsorge BVG | 7,00 |
Betriebs-Unfallversicherung UVG (inkl. NBU = Nicht-Betriebs-Unfallversicherung | 3,00 |
Familienzulage FAK (SVA Kanton Zürich) | 1,20 |
Total | 17,43 |
Die Lohn- und Sozialleistungen pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde betragen: | 117,43 |
Aufgrund des Monatslohns lassen sich die jährlichen Lohn- und Lohnnebenkosten wie folgt ermitteln: (Monatslohn x 13) x 1,18 | |
Zusammenfassung: | |
Lohnkosten 100% | |
Lohninbegriffene Sozialkosten | 26,60 |
Zusätzliche Sozialkosten | 17,43 |
Total Sozialleistungen des Arbeitgebers | 44,03 |
Anmerkung: Diese Angaben (Stand Mai 2017) sind Richtwerte, welche je nach Region, Branche, Unternehmensart, Mitarbeiterstruktur, Gesamtarbeits- und/oder Einzelarbeitsvertrag abweichen können. |
Quelle: Jahrbuch Deutschland-Schweiz 2010, Teil B Vademecum 2010, Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Direkt lohnabhängige Kosten in % des Lohns für geleistete Arbeit 2009:
EUR | % | |
Lohn für geleistete Arbeit (1’487,5 h x 20,96 EUR) | 31’178 | 100,00 |
Bezahlte Feiertage (ca. 7 Tage) | 1’027 | 3,30 |
Bezahlte Urlaubstage (30 Tage) | 5’051 | 14’10 |
Zusätzl. Urlaubsgeld (50% d. Urlaubstage) | 2’201 | 7,10 |
Bezahlte Krankheitstage (hier: 9 Tage) | 1’320 | 4,20 |
Sonstige Ausfall- und Wartezeiten (hier: 2,5 Tage) | 367 | 1,20 |
Teil eines 13. Monatseinkommens (55%) | 1’755 | 5,60 |
Vermögenswirksame Leistungen (26,59 EUR monatl.) | 319 | 1,00 |
Total | 11’391 | 36,50 |
Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst | 42’569 | 136,50 |
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung etc. | in EUR (bei Bruttolohn 42’569 EUR) | in % des Lohns f. geleistete Arbeit |
Rentenversicherung (9,95% v. 42’569) | 4’236 | 13,60 |
Krankenversicherung (7,0%) | 3’108 | 10,00 |
Arbeitslosenversicherung (1,40%) | 415 | 1,30 |
Pflegeversicherung (0,98%) | 416 | 1,20 |
Berufsgenosschenschaft und Umlage für Konkursausfall (1,9%) | 809 | 2,60 |
Total | 9’163 | 29,40 |
Zuschlag für direkt lohnabhängige Kosten | 65,90 | |
Weitere gesetzliche oder tariflich bedingte Kosten wie z.B. Datenschutbeauftragte, Schwerbeschädigten-Ausgleich, Kontoführungsgebühr, Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur etc. | 3,50 | |
Kalkulatorischer Zuschlag für direkt und indirekt lohnabhängigke Kosten | 69,46 | |
Auf EUR 1,- Lohn kommen danach weitere EUR 0,69 an lohnunabhängigen Kosten. | ||
Anmerkung: Diese Angaben beziehen sich auf den deutschen Maschinenbau und sind vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau e.V. (VDMA), Frankfurt/M., zusammengestellt. |
Quelle: Jahrbuch Deutschland-Schweiz 2010, Teil B Vademecum 2010, Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Tophochschulen
Genügend qualifizierte Arbeitskräfte und kontinuierliche Innovation sind für ein rohstoffarmes Land wie die Schweiz das wichtigste Kapital. Die Bildungs- und Forschungspolitik der Schweiz ist darauf ausgerichtet. Die Schweizer Universitäten und Hochschulen geniessen international einen guten Ruf.
- Academic Ranking of World Universities | arwu.org
Durch das duale Bildungssystem der Schweiz werden Fachkräfte nicht nur an Universitäten und Hochschulen, sondern gerade in handwerklich-industriellen Berufen sowie im Dienstleistungssektor auch in der Praxis ausgebildet.
Weitere Informationen zur Berufsbildung in der Schweiz
- Bundesamt für Berufsbildung und Technologie | sbfi.admin.ch
» Bildungssystem in der Schweiz
Arbeitsmarktsattraktivität
Der Schweizer Arbeitsmarkt ist für Unternehmer wie Arbeitnehmer attraktiv. Das hohe Lohnniveau in der Schweiz zieht qualifizierte Arbeitskräfte auch aus dem Ausland an. Die ausbalancierten Rechte und Pflichten bewahren den sozialen Frieden und sorgen trotzdem für Leistungsbereitschaft.
In einer Umfrage des IMD Word Competitivness Report 2006 rangiert die Schweiz an erster Stelle, vor Sweden und Luxembourg; Deutschland befindet sich abgeschlagen auf Platz 10.