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Finanzstandort

Die Schweiz ist als Finanzplatz hervorragend positioniert und hat grosses Gewicht für in- und ausländische Klientel. Das Bankenwesen hat in der Schweiz eine lange Tradition: Hier sind nicht nur zwei der weltgrössten Banken ansässig, sondern auch verschiedene renommierte Privatbanken und die Kantonalbanken.

Rund 243 Banken, 195 Verscherungen und 1491 Pensionskassen gibt es in der Schweiz. Die global tätigen Grossbanken UBS und Credit Suisse Group teilen sich über 50% der gesamten Bilanzsumme. Eine wichtige Rolle spielen auch die 24 Kantonalbanken (ganz oder teilweise in Staatsbesitz mit Staatsgarantie), Regionalbanken und Sparkassen. Daneben bieten Privatbanken und verschiedene kleinere Finanzinstitute spezialisierte Dienstleistungen an.

Neben den Schweizer Finanzinstituten sind in der Schweiz rund 145 ausländische Banken, mehrheitlich aus Europa, mit einer Niederlassungen oder Tochtergesellschaften vertreten. Die Auslandbanken in der Schweiz sind mehrheitlich im Private Banking tätig, und verwalten die Vermögen ausländischer Kunden.

Die Schweiz ist entsprechend ihrer Bedeutung als Finanzplatz auch ein Vermögensverwaltungszentrum für Privatkunden und institutionelle Anleger. 2019 lag der globale Marktanteil an den gesamten Top 500 Assets under Management von 43% – damit ist die Schweiz weltweit führend im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft.

Der Finanzplatz Schweiz wird gesteuert durch die Finma und die Six Group:

» Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

«Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.»

» SIX Group

«SIX Group betreibt eine wettbewerbsfähige Infrastruktur für den Schweizer Finanzplatz und für einen wachsenden internationalen Kundenkreis. Ihre Geschäftsfelder umfassen den Wertschriftenhandel, die Wertschriftendienstleistungen, Finanzinformationen und den Zahlungsverkehr. Dazu gehören der Betrieb, die Regulierung und Überwachung des elektronischen Börsenhandels, die Berechnung von Indizes, die dem Wertschriftenhandel nachgelagerte Abwicklung und Verwahrung, der Vertrieb von Referenz- und Marktdaten, die Verarbeitungsprozesse um die Herausgabe und Akzeptanz von Kredit-, Debit- und Wertkarten, die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und elektronischen Rechnungen sowie der Interbank-Zahlungsverkehr in Schweizer Franken und Euro.»

Das Schweizer Bankensystem basiert auf dem Prinzip der Universalbank, d.h. alle Banken können alle Bankdienstleistungen anbieten. Daher ist das Angebote an Bankdienstleistungen vielfältig:

  • Kredit- bzw. Aktivgeschäft
  • Zahlungsverkehr
  • Passivgeschäft (Sparhefte, Sparkonti etc.)
  • Wertschriftengeschäft (Börsenhandel)
  • Emissionsgeschäft (Ausgabe von Anleihen)
  • Vermögensverwaltung
  • Finanzanalyse.

Bankengruppen

  • Grossbanken (UBS AG und Credit Suisse)
  • Kantonalbanken
  • Raiffeisengruppe
  • Regionalbanken (RBA) und Sparkassen
  • Privatbanken
  • Auslandbanken
  • übrige Banken.

Finanzintermediäre ohne Bankenstatus

  • Finanzintermediäre mit spezifischer Bundesaufsicht:
    • Fondsleitungen schweizerischer Anlagefonds
    • Lebensversicherungsgesellschaften
    • Effektenhändler
  • Finanzintermediäre mit Unterstellung Geldwäschereigesetz:
    • Vermögensverwalter
    • Broker
    • Wechselstuben
    • Anwälte
    • Kreditkartenunternehmen

Anlagefonds

Mit Inkraftsetzung des Kollektivanlagegesetzes (KAG) vom 01.01.2007 sind die Möglichkeiten vielfältiger geworden. Die Schweiz hat die Nachteile gegenüber dem Fondsstandort Luxemburg beseitigt.

Zahlen

Banken246
davon ausländisch beherrscht71
davon Zweigniederlassungen
ausländischer Banken
23
Raiffeisenbanken243
Schweizerische kollektive Kapitalanlagen1644
Ausländische kollektive Kapitalanlagen771
Vermögensverwalter / Asset Manager91

Quelle: FINMA Jahresbericht 2020

Unter der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wurden per 01.01.2009 drei Bundesbehörden zusammengeführt: Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) zusammengeführt. Ziel dieser organisatorischen Neuausrichtung der Aufsicht ist das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz sicherzustellen.

Die Finma hat als unabhängige Aufsichtsbehörde die Aufgabe, Gläubiger, Anleger und Versicherte als Kunden des Finanzmarktes zu schützen: Stichworte sind Systemschutz, Einlegerschutz, Versichertenschutz, Investorenschutz, Reputationsschutz und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.

Banken, die in der Schweiz tätig sind, benötigen eine Linzenz. Die Finma überwacht die Einhaltung sowohl von Eigenkapital- und Kapitalausstattungsanforderugen als auch von Vorsichts- und Verhaltensregeln. Das Schweizer Recht definiert als zusätzliche Sicherheitsmassnahme höhere Kapitalanforderungen als der Basel Capital Accord.

Seit der Erhöhung 2008 sind Einlagen bei Schweizer Finanzinstituten bis zu eine Summe von 100’000 CHF pro Einleger geschützt. Wird eine Schweizer Bank oder ein Effektenhändler zahlungsunfähig, kann die Finma eine Schutzmassnahme oder die Zwangsliquidation anordnen. Die Mitglieder des Vereins «Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler», d.h. alle in der Schweiz tätigen Banken und Effektenhändler, stellen daraufhin innerhalb von drei Monaten Gelder bereit, damit die gemäss Bankengesetz privilegierten Einlagen möglichst rasch an die berechtigten Einleger ausbezahlt werden können.