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Fokus UNTERNEHMEN

Unternehmensgründung

Durch die Handels- und Gewerbefreiheit können grundsätzlich alle Personen in der Schweiz ein Unternehmen gründen, führen oder sich daran beteiligen. Um als Ausländer persönlich und dauerhaft in der Schweiz ein Geschäft zu führen, sind lediglich eine Aufenthalts- und eine Arbeitsbewilligung nötig.

Mögliche Gesellschaftsformen in der Schweiz sind

Etwa die Hälfte der Unternehmen in der Schweiz werden als AG oder GmbH betrieben. Die angelsächsische Form der «Limited Partnership» entspricht der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KKK), die GmbH & Co.KG dagegen gibt es in der Schweiz nicht.

Welche Gesellschaftsform geeignet ist, ist von der Art des Geschäftes, von den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des Standortes sowie von den strategischen Zielen abhängig.

Für ausländische Unternehmen bieten sich bevorzugt folgende Ansiedlungsformen an:

  • Neugründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
  • Errichtung einer Zweigniederlassung
  • Errichtung eines Joint Ventures
  • Akquisition eines bestehenden Unternehmens
  • Strategische Allianz mit oder ohne Kapitalbeteiligung

Organisationsformen im Vergleich zu Deutschland:

SchweizKorrelat in DeutschlandBemerkungen
ZweigniederlassungZweigstelle 
EinzelfirmaEinzelkaufmann 
KollektivgesellschaftOHG 
KommanditgesellschaftKGGmbH & Co. KG nicht möglich
AktiengesellschaftAktiengesellschaftauch für KMU oder als Ich-AG
Komanditaktiengesellschaft 
GmbHGmbHGeringfügige Unterschiede

Die Tochtergesellschaft und die Zweigniederlassung sind die typischen Ansiedlungssformen eines ausländischer Unternehmen in der Schweiz:

Eine Tochtergesellschaft wird in der Regel als Aktiengesellschaft oder als GmbH gegründet. Dabei muss im Minimum eine der Personen, welche bei der Firmengründung unterschriftenberechtigt sind, einen schweizer Wohnsitz haben. Beide Rechtsformen sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkungen. Bei der Firmengründung muss das gesetzlich geregelte Mindestkapital eingezahlt werden (AG: 100’000 CHF / GmbH: 20’000 CHF).

Eine Zweigniederlassung ist zwar kein Schweizer Unternehmen, da die ausländische Muttergesellschaft finanziell verantwortlich ist, doch untersteht sie ebenfalls dem Schweizer Recht und wird wie eine schweizerische Gesellschaft behandelt. Die Niederlassung sowie mindestens eine der unterschriftsberechtigten Personen (mit Schweizer Wohnsitz) müssen bei der Gründung ins Handelsregister eingetragen werden.

Der Zeitbedarf für eine Unternehmensgründung in der Schweiz (Eingabe der erforderlichen Unterlagen bis zur rechtlichen Wirkung) beträgt zwei bis vier Wochen, je nach Fall und Standort auch weniger. Die Gründung von Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft ist vollständig online über das KMU-Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft möglich. Für Aktiengesellschaften und GmbHs ist dieser Service zurzeit noch nicht durchgängig möglich.

Die Führung eines Unternehmens erfordert in der Regel den Eintrag ins Handelsregister, in dem sämtliche in der Schweiz tätigen kaufmännischen Unternehmen erfasst sind. Der zentrale Firmenindex des eidgenössischen Handelsregisteramtes kann von jedermann eingesehen werden. Eintragungen und Löschungen im Handelsregister werden im Schweizersichen Handelsblatt veröffentlicht. Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt das Unternehmen firmenrechtlichen Schutz; juristische Personen erlangen dadurch die eigene Rechtspersönlichkeit. Die Anmeldung beim Handelsregister kann grundsätzlich für sämtliche Gesellschaftsformen elektronisch erfolgen.

Anmeldeerklärungen und Informationen zu den rechtliche Voraussetzungen sind bei den kantonalen Handelsregisterämtern erhältlich. In einem ersten Schritt wird durch die kantonalen Registerführer geprüft, ob der Firmenname die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Weitere Vorschriften für den Firmennamen sind von der Rechtsform abhängig. Bevor die Eintragung erfolgt, wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob im Handelsregister bereits eine Firma mit identischem Namen eingetragen ist.

Die Eintragung ins Handelsregister ist kostenpflichtig; die Höhe der Kosten sind von der Rechtsform abhängig. Die Dauer für die Anmeldung liegt zwischen 5 und 60 Tagen.

Mit folgenden Kosten muss bei der Gründung einer Aktiengesellschaft gerechnet werden – die Kosten für die Gründung einer GmbH sind in der Regel etwas niedriger:

  1. Gebühren für Registrierung, Urkundsperson, Grundbuch:
    ca. 2’000 CHF.
  2. Beratung und Anwalt:
    Für kleinere Gesellschaften zwischen 2’000 und 5’000 CHF.
  3. Emissionsabgabe:
    1% von dem, das der Gesellschaft als Gegenleistung für Beteiligungsrechte zufliesst – mindestens aber vom Nennwert. Es gilt eine Freigrenze für die erste 1 Mio. CHF für die Gründung von Kapitalgesellschaften und für Kapitalerhöhungen bis 1 Mio. CHF.

In der Regel ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft aufwändiger und mit höheren Kosten verbunden als die Gründung einer Personengesellschaft.