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Freihandelsabkommen

Die Schweiz pflegt mit verschiedenen Staaten und Regionen eine Vielzahl von Freihandelsabkommen (FHA).

Die Schweiz verfügt über Freihandelsabkommen mit

  • der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Konvention)
  • der Europäischen Union (EU)
  • mit vielen weiteren Partnern.

Die Schweiz hat ihre Möglichkeit genutzt, Freihandelsabkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise im Fall:

  • Japan;
  • China.

Freihandelsabkommen EFTA-MERCOSUR

Freihandel Mercosur

 

MERCOSUR (admin.ch)

Umfassendes Wirtschaftspartnerabkommen EFTA-Indonesien

Freihandel Indonesien

 

Indonesien (admin.ch)

Freihandelspartner der Schweiz

Freihandelspartner Schweiz

 

Legende:

Freihandelspartner Schweiz Legende

 

Freihandelspartner der Schweiz (admin.ch) (abgerufen am 30.10.2023)

Diese Abkommen (DL-FHA) wurden im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit folgenden Partnern abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):

Zudem hat die Schweiz ausserhalb des EFTA-Rahmens je ein FHA abgeschlossen mit:

EFTA Partnerländer /
Länder, mit denen die Schweiz präferenzielle Beziehungen im Dienstleistungsbereich pflegt

EFTA Partnerländer / Präferenzielle Beziehungen

 

Ziele

Die Schweiz will mit diesen DL-FHA erzielen:

  • Eine vorteilhaftere Behandlung als jene, die ihr im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) gewährt wird;
  • eine potenzielle Diskriminierungen für ihre Dienstleistungsexporteure im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten beseitigen;
  • ihren Dienstleistungsexporteuren dadurch mehr Rechtssicherheit und einen besseren Zugang zu den Märkten garantieren.

Grundlagen

Als Basis für die Abkommen dienen grundsätzlich:

  • die Bestimmungen des GATS, ebenso wie die entsprechenden Verpflichtungslisten − allerdings mit einigen Verbesserungen;

Bei Verhandlungen für ein DL-FHA schlägt die Schweiz meistens vor:

  • einen Standardtext für ein separates Kapitel zum Dienstleistungshandel;
  • eine Ergänzung durch Anhänge mit
    • sektoriellen (zB Finanzdienstleistungen) oder
    • thematischen Regeln (zB Grenzüberschreitung von natürlichen Personen), die mit den einzelnen Partnern jeweils entsprechend den gegenseitigen Handelsinteressen festgelegt werden.

Analog zum GATS sind geregelt:

  • die spezifischen Verpflichtungen zum Marktzugang normalerweise in Positivlisten (sog. «Verpflichtungslisten»)

Ausnahmen:

Die Abkommen mit Hongkong und Japan bilden eine Ausnahme:

  • Die Verpflichtungen sind in Form von Negativlisten (sog. «Vorbehaltslisten») festgehalten.

Verhandlungen mit neuen Partnern

Mit folgenden Partnern steht die Schweiz im Rahmen der EFTA in Verhandlung zu einem FHA mit Dienstleistungsbestimmungen (Stand: 05.07.2023):

  • Indien
  • Malaysia
  • MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay)
  • Thailand
  • Vietnam