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Handelsstandort Schweiz – EFTA Staaten + Moldova: Verhandlungen für Freihandelsabkommen abgeschlossen

Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen (FHA) zwischen folgenden Staaten konnten Ende letzte Woche erfolgreich abgeschlossen worden:

Zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Moldova.

Einleitung

Mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens (FHA) EFTA-Moldova

  • setzt die Schweiz ihre erfolgreiche FHA-Politik fort und
  • stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.

Gleichzeitig wird fortgesetzt:

  • die Unterstützung von Wirtschaftsreformen und
  • die Integration Moldovas in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene.

Bilateraler Handel Schweiz + Moldova

Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und Moldova ist bislang bescheiden.

Das FHA

  • eröffnet nun einen breiten Marktzugang und
  • verbessert
    • die rechtlichen Rahmenbedingungen und
    • die Planbarkeit für die schweizerischen Wirtschaftsakteure.

Das Abkommen mit Moldova konnte nach einer Verhandlungsdauer von zwei Jahren abgeschlossen werden und erforderte:

  • fünf umfassende Verhandlungsrunden;
  • einige intersessionelle und technische Treffen.

Inhalt und Geltungsbereich

Das FHA mit Moldova

  • entspricht nahezu den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA;
  • hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich.

Es enthält Bestimmungen zu

  • Handel mit Industriegütern (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte);
  • verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten;
  • technischen Handelshemmnissen;
  • sanitären und phytosanitären Massnahmen;
  • Ursprungsregeln;
  • Handelserleichterungen;
  • Handel mit Dienstleistungen;
  • Investitionen;
  • Schutz des geistigen Eigentums;
  • Wettbewerb;
  • öffentlichem Beschaffungswesen;
  • Streitschlichtung;
  • Handel;
  • nachhaltiger Entwicklung.

Moldova ist der erste Partner, mit welchem die EFTA ein Kapitel vereinbart hat über

  • elektronischen Handel (e-commerce).

Juristische Bereinigung

In den nächsten Wochen sollen die Texte juristisch bereinigt werden.

Unterzeichnung

Die Unterzeichnung des Abkommens ist für den 27.06.2023 geplant, und zwar anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Schaan, Liechtenstein.

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam