Per 1. September 2013 tritt ein neues Verfahren zur Meldung und Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus dem EU/EFTA-Raum in Kraft. Das neue, vereinfachte Verfahren betrifft Dienstleistungserbringende aus EU- und EFTA-Staaten, die während höchstens 90 Tagen pro Jahr in der Schweiz einer selbständigen Dienstleistungstätigkeit nachgehen. Die Kontrolle der Berufsqualifikationen ist im Bereich der reglementierten Berufe ... Weiterlesen...