Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt – wie bereits zuvor 1970 – für Geschäftsbanken und andere Finanzmarktteilnehmer, welche ihr Geld auf Girokonten der SNB belassen, einen sog. „Negativzins“ ein. Die Massnahme dient Attraktivitätsminderung des Schweizerfrankens und Minderung des Aufwertungsdrucks des Schweizerfrankens. Für Freibetrag und Berechnung Freibetrag derzeit für Mindestreservevorschriften unterstehende Banken 20-fache der gesetzlich geforderten Reserven ... Weiterlesen...