Am 24. April 2013 beschloss der Bundesrat die Ventilklausel zur Personenfreizügigkeit für die neuen osteuropäischen EU-8-Staaten zu verlängern und auch für die alten EU-17-Staaten anzurufen. Mitte Mai war der notwendige Schwellenwert von 56’268 Aufenthaltsbewilligungen B erreicht. Damit tritt die Ventilklausel für die EU-17 am 1. Juni 2013 in Kraft, der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für ... Weiterlesen...
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Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten
Am 18. April 2012 hat der Bundesrat entschieden, in Bezug auf die Personenfreizügigkeit die Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn anzurufen. Nicht betroffen ist die Personenfreizügigkeit der übrigen EU-Staaten. Die Kontingentierung von Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitnehmer aus den Staaten der EU-8 wird von verschiedener Seite im In- und Ausland ... Weiterlesen...