Standortpromotion
Förderpolitik und Zuständigkeiten
Standortförderung in Partnerschaft mit den Kantonen
Die Standortförderung in Partnerschaft mit den Kantonen ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Neben kantonaler Stellen zur Wirtschaftsförderung existieren einige überregionale Standortmarketing-Organisationen, welche einen Verbund an Kantonen promoten.
Standortpromotion des Bundes
Seit 1996 fördert der Bund die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in der Schweiz. Grundlage ist das Bundesgesetzes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2). Der privatrechtliche Verein Switzerland Global Enterprise übernimmt seit 2008 die operative Verantwortung für die Standortpromotion des Bundes.
Im Auftrag von Bund (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO) und Kantonen leistet S-GE einen Service public und unterstützt jährlich über 5500 Schweizer KMU bei ihrem internationalen Geschäft. Hiezu baut S-GE auf ein einzigartiges, globales Partnernetzwerk und betreibt gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 27 Aussenstellen in 31 Ländern.
Das Ressort Exportförderung und Standortpromotion des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO hat die Aufsichtskompetenz über die externen Leistungserbringer, entwickelt die strategischen Grundlagen und vertritt die Anliegen des Unternehmensstandorts Schweiz im Rahmen der wirtschaftspolitischen Gesetzgebung.
Standortförderung der Kantone
Entsprechend dem föderalistischen System der Schweiz ist die staatliche Standortförderung als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen organisiert. Die konkrete Ansiedlung der Unternehmen ist und bleibt Kernaufgabe der Kantone.
Förderpolitik und Standortförderungs-Instrumente
Die Schweizer Wirtschaftspolitik konzentriert sich auf eine optimale Gestaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Staatliche Leistungen werden in Ergänzung zu privaten Initiativen erbracht; finanzielle Massnahmen zur Standortförderung erfolgen zielgerichtet und punktuell.
Der Einsatz der Instrumente der Standortpromotion und der konkrete Leistungsumfang hängen vom Investitionsvorhaben ab. Nach einer Grobevaluation kann es sinnvoll sein, das Investitionsvorhaben mit den Förderstellen der Kantone im Einzelfall zu besprechen, da Raum besteht für individuelle Lösungen.