Standortwahl

Befassen Sie sich mit Standortwahl sehr intensiv. Ihr künftiger Standort sendet Signale an Ihre Lieferanten, Ihre Kunden und Ihre sonstigen Bezugspersonen, auch an die (Steuer-)Behörden Ihres Heimatlandes, wenn Sie zB Ihren Unternehmenssitz zu Beginn für eine Landesniederlassung des Sekundärsektors (Industrieller Sektor) oder den Tertiärsektors (Dienstleistungssektor) in einem Niedrigsteuer-Kanton festlegen. Der Sitz für Unternehmen des Primärsektors (Urproduktion) und des Quartärsektors (Tourismus und Entsorgung) dürften verbrauchernahe erfolgen. Hingegen besteht für die Sitzwahl eines Unternehmens des Quintärsektors (Beratung, IT-Dienstleistungen, Hochtechnologie und Kommunikationstechnologie) eine gewisse „Narrenfreiheit“, ausser auch hier der Signale ans Heimatland.

Es gelten folgende Prinzipien:

  • Wirtschaftsstandort vor Niedrigsteuerstandort
  • Um Steuern sparen zu können, muss zuerst Geld verdient werden
  • Standortwahl dort wo Ihre Kunden sind
    • Kundenstandort-Unabhängigkeit schafft Flexibilität
  • Standortwahl dort wo Sie Ihre Arbeitskräfte finden
  • Standortwahl bei Clusterabhängigkeit dort wo sich der Branchen-Cluster befindet
    • Vorteile von Zusammenarbeiten
    • Hochschulnähe
    • Einfachere Rekrutierung qualifizierter oder spezialisierter Mitarbeiter

 

Die detaillierten Informationen zur Standortwahl und zur Standortentscheidung finden Sie unter:

Ansiedlungsberatung

Eignerstrategie: individuelles Konzept nach Marktanalyse
Herkunftsland: zielgerichtete Vorbereitung
Zielland: sukzessiver Start
Unternehmen: geeignete Rechtsform
Standortwahl: Business Place statt Tax Location
Umsetzung: Konzept leben oder bewusst ändern

 
Ansiedlungsberatung | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

 

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