Zum Inhalt
Home » Standortpromotion » Steuererleichterungen in strukturschwachen Regionen
Standortpromotion

Steuererleichterungen in strukturschwachen Regionen

Standortvoraussetzungen für ländliche Regionen und Grenzregionen

Mit der Regionalpolitik sollen die Standortvoraussetzungen für ländliche Regionen und Grenzregionen verbessert werden.

Der Bund kann daher bedeutende Investitionsvorhaben und die Gründung und Ansiedlung von Unternehmen in diesen Gebieten mit Steuererleichterungen unterstützen.

Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Seit dem 1. Juli 2016 gehören 93 regionale Zentren in 19 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.

In strukturschwachen Regionen können Unternehmen, welche Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft stärken, Steuererleichterungen beantragen. Voraussetzung für eine Steuererleichterung durch den Bund (Direkte Bundessteuer) ist, dass der jeweilige Kanton denselben Umfang an Steuererleichterungen gewährt.

Gewissen Regionen wurden die Begünstigungen nur während einer Übergangszeit bis Ende 2010 zugesichert (max. Steuererleichterungen im Umfang von 50%). In einigen Regionen werden diese Steuererleichterungen weiterhin angeboten (max. Steuererleichterungen im Umfang von 100%).

Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Quelle: seco.admin.ch

Die Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes läuft immer über die Kantone. Über das Vorgehen informieren die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen.