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Standortpromotion

Wirtschaftsförderung der Kantone

Bildquelle: heraldry-wiki.com

Die Kantone verfügen einzeln oder im Verbund mit anderen Kantonen über eigene Stellen zur Wirtschaftsförderung.

Kurzprofil und AdresseMitgliedschaftPublireportage
ZürichGreater Zurich Area 
BernGreater Geneva Berne Area 
Luzern  
Uri  
SchwyzGreater Zurich Area 
Obwalden  
Nidwalden  
GlarusGreater Zurich Area 
ZugGreater Zurich Area 
FreiburgGreater Geneva Berne Area 
SolothurnGreater Zurich Area 
Basel-StadtBasel Area 
Basel-LandschaftBasel Area 
SchaffhausenGreater Zurich Area 
Appenzell-AusserrhodenSt.GallenBodenseeArea  
Appenzell-InnerrhodenSt.GallenBodenseeArea 
St. GallenSt.GallenBodenseeArea 
GraubündenGreater Zurich Area 
Aargau  
ThurgauSt.GallenBodenseeArea 
Tessin  
WaadtGreater Geneva Berne Area 
WallisGreater Geneva Berne Area 
NeuenburgGreater Geneva Berne Area 
GenfGreater Geneva Berne Area 
Jura  

Die kantonalen Stellen für Wirtschaftsförderung informieren über die Standortvorteile ihres Kantons, pflegen Kontakte zu interessierten Investoren, unterbreiten Ansiedlungsofferten und organisieren die Betreuung der Investoren und Kundenpflege vor Ort. Die Kantone können zur Wirtschaftsförderung Steuervergünstigungen einsetzen. Je nach regionalwirtschaftlichen Verhältnissen und den besonderen Interessen stehen weitere Instrumente zu Verfügung.

Der Handlungsspielraum der Kantone orientiert sich daran, ob ihrem Kanton Fördermöglichkeiten des Bundes zugebilligt werden oder nicht. Kantone in strukturschwachen Regionen wie Berggebiete, ländliche Regionen oder Grenzregionen sind in der Lage, ansiedlungswilligen Unternehmen Sonderleistungen zu bieten wie beispielsweise:

  • Finanzierung von Investitionen
  • Beschaffung von Grundstücken und Räumlichkeiten
  • Personalrekrutierung und -umschulung
  • Steuererleichterungen (kantonal und in strukturschwachen Regionen ebenfalls auf Bundesebene (direkte Bundessteuer)