Wirtschaftsförderung der Kantone

Bildquelle: cleantech.admin.ch

Die Kantone verfügen einzeln oder im Verbund mit anderen Kantonen über eigene Stellen zur Wirtschaftsförderung.

Übersicht: Kantonale Wirtschaftsförderstellen

Kurzprofil und Adresse Mitgliedschaft Publireportage
Zürich Greater Zurich Area  
Bern Greater Geneva Berne Area  
Luzern    
Uri    
Schwyz Greater Zurich Area  
Obwalden    
Nidwalden    
Glarus Greater Zurich Area  
Zug Greater Zurich Area  
Freiburg Greater Geneva Berne Area  
Solothurn Greater Zurich Area  
Basel-Stadt Basel Area  
Basel-Landschaft Basel Area  
Schaffhausen Greater Zurich Area  
Appenzell-Ausserrhoden St.GallenBodenseeArea   
Appenzell-Innerrhoden St.GallenBodenseeArea  
St. Gallen St.GallenBodenseeArea  
Graubünden Greater Zurich Area  
Aargau    
Thurgau St.GallenBodenseeArea  
Tessin    
Waadt Greater Geneva Berne Area  
Wallis Greater Geneva Berne Area  
Neuenburg Greater Geneva Berne Area  
Genf Greater Geneva Berne Area  
Jura    

Föderpolitik der Kantone

Die kantonalen Stellen für Wirtschaftsförderung informieren über die Standortvorteile ihres Kantons, pflegen Kontakte zu interessierten Investoren, unterbreiten Ansiedlungsofferten und organisieren die Betreuung der Investoren und Kundenpflege vor Ort. Die Kantone können zur Wirtschaftsförderung Steuervergünstigungen einsetzen. Je nach regionalwirtschaftlichen Verhältnissen und den besonderen Interessen stehen weitere Instrumente zu Verfügung.

Sonderleistungen in strukturschwachen Regionen

Der Handlungsspielraum der Kantone orientiert sich daran, ob ihrem Kanton Fördermöglichkeiten des Bundes zugebilligt werden oder nicht. Kantone in strukturschwachen Regionen wie Berggebiete, ländliche Regionen oder Grenzregionen sind in der Lage, ansiedlungswilligen Unternehmen Sonderleistungen zu bieten wie beispielsweise:

  • Finanzierung von Investitionen
  • Beschaffung von Grundstücken und Räumlichkeiten
  • Personalrekrutierung und -umschulung
  • Steuererleichterungen (kantonal und in strukturschwachen Regionen ebenfalls auf Bundesebene (direkte Bundessteuer)

» Steuererleichterungen in strukturschwachen Regionen

Ansiedlungsberatung

Eignerstrategie: individuelles Konzept nach Marktanalyse
Herkunftsland: zielgerichtete Vorbereitung
Zielland: sukzessiver Start
Unternehmen: geeignete Rechtsform
Standortwahl: Business Place statt Tax Location
Umsetzung: Konzept leben oder bewusst ändern

 
Ansiedlungsberatung | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

 

+41 44 268 4000   Kontakt   Website