Standortvorteile Schweiz
Attraktiver Immobilienmarkt
Hoher Wohnkomfort und attraktive Geschäftsimmobilien.
Das Angebot an Immobilien für Geschäftsliegenschaften ist sehr vielfältig. Wohnimmobilien sind jedoch vor allem in den Zentren, ähnlich wie in anderen internationalen Städten, eher knapp. Internet und Zeitungen liefern wertvolle Dienste bei der Suche nach geeigneten Miet- oder Kaufobjekten.
Geschäftsimmobilien
Personen mit Wohnsitz im Ausland können bewilligungsfrei Geschäftsliegenschaften und -grundstücke erwerben. Nach Abklärungen der öffentlich- und privat-rechtlichen Verhältnisse (Überprüfung der Grundbucheinträge, Überprüfung der Person des Verkäufers, Abklärung der baurechtlichen Verhältnisse etc.) werden die Verkaufsverhandlungen abgeschlossen und der Vertrag aufgesetzt. Der Vertrag wird bei einem Notar am Ort der Liegenschaft unterzeichnet und öffentlich beurkundet. Danach erfolgt der grundbuchamtliche Vollzug im zuständigen Grundbuchkreis, wo der Austausch der Leistungen (Übergabe des Vertragsgegenstandes gegen Bezahlung) stattfindet.
Wohnimmobilien
In der Schweiz leben ca. zwei Drittel der Bevölkerung in einer Mietwohnung. Besonders in den Städten und Agglomerationen ist die Nachfrage hoch und das Angebot relativ beschränkt. Es braucht deshalb etwas Geduld und Glück, eine passende Wohnung zu finden.
Wohnungen werden in der Schweiz in der Regel unmöbliert vermietet. Der Ausbaustandard ist jedoch hoch. Die Küchen sind komplett eingerichtet und bieten neben Kochherd, Backofen und Kühlschrank meistens auch einen Geschirrspüler. Die Mietkosten variieren regional sehr stark, sie sind auch abhängig vom Alter einer Wohnung oder von der Steuerbelastung: Eine tiefe Steuerbelastung führt zu höheren Mieten.
Allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz steht der Kauf von Wohnimmobilien offen. Gewissen rechtlichen Beschränkungen unterliegt der Kauf von Wohneigentum durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. Die Bewilligung erteilt der jeweilige Kanton.
Baubewilligungen
Bauten und Anlagen dürfen nur mit der Bewilligung der zuständigen Behörde verändert oder errichtet werden. Das Bauvorhaben hat diverse Anforderungen zu erfüllen, die z.B. das Baurecht oder den Umweltschutz betreffen. Zudem muss das Bauvorhaben dem Zonenplan der Gemeinde entsprechen. Ein Baubewilligungsverfahren dauert in der Regel ca. drei Monate.