Zum Inhalt
Home » Standortvorteile Schweiz » Steuervorteile & individuelle Steuerlösungen
Standortvorteile

Steuervorteile & individuelle Steuerlösungen

Mässige Steuerbelastung und massgeschneiderte Steuerlösungen.

Die Schweiz bietet viele steuerliche Vorteile. Zum einen sind dies vor allem die tiefen Unternehmenssteuersätze in den einzelnen Kantonen. Dazu kommen die Kontinuität der Steuerpolitik, verlässliche Auskünfte zur Steuerbelastung sowie allgemeine Rechts- und Währungssicherheit.

Die Schweiz gilt als eines der steuergünstigsten Länder in Europa für Unternehmen. Innerhalb der Schweiz schaffen es die Kantone Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden, Obwalden, Schwyz, Zug, Glarus, Luzern und Schaffhausen im internationalen Vergleich auf Spitzenplätze.

Das Schweizer Steuersystem widerspiegelt die föderalistische Staatsstruktur: Soweit die Bundesverfassung gewisse Steuern nicht ausschliesslich dem Bund vorbehält, haben alle Kantone das volle Besteuerungsrecht. Die Besteuerung erfolgt in der Schweiz also auf zwei Ebenen, auf Bundesebene sowie auf Kantons- und Gemeindeebene.

Steuerpflichtig sind in der Schweiz ansässige juristische Personen, d.h. Schweizer Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Stiftungen und Anlagefonds mit direktem Grundbesitz. Bei den Personengesellschaften werden die Gesellschafter besteuert.

Auf Ebene der Bundessteuern müssen in der Schweiz ansässige Gesellschaften eine Gewinnsteuer auf ihre weltweit erzielten Einkünfte, ausser solchen, welche von ausländischen Betriebsstätten oder ausländischen Immobilien (unbewegliches Vermögen) entrichten. Diese beträgt 8,5% für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und 4,25% für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen.

Die Kantone erheben eine jährliche Kapitalsteuer, welche auf der Basis des Nettoeigenkapitals einer Firma berechnet wird. Die Steuersätze sind abhängig vom Steuerstatus einer Firma und bewegen sich (Stand 2009) zwischen 0,0010 und 0,5288%. Es gibt steuerlich privilegierte Unternehmensformen, wie z.B. die Holdinggesellschaft.

Hat eine Person ständig oder vorübergehend ihren Wohnsitz in der Schweiz, unterliegt sie der Bundessteuer sowie der Kantons-/Gemeindesteuer. In einer jährlichen Steuererklärung geben Privatpersonen ihr Gesamteinkommen an, wovon sie gewisse Auslagen abziehen können. Verheiratete Paare summieren ihre Einkünfte. Abzugsberechtigt sind beispielsweise Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Sozialabzüge, Abzüge für unterhaltsberechtigte Kinder etc. Besteuert wird zu guter Letzt das Nettoeinkommen. Auf kantonaler Ebene gibt es zusätzlich die Vermögenssteuer, welche sich auf bewegliches und unbewegliches Vermögen bezieht, auch wenn diese keine Erträge abliefern.

Ausländische Führungskräfte, welche temporär für einen Einsatz bis zu 5 Jahre in der Schweiz tätig sind, können von Steuererleichterungen aufgrund der durch den Aufenthalt in der Schweiz angefallenen Berufskosten (z.B. Umzugskosten) profitieren. Für Grenzgänger gibt es je nach Arbeits- und Wohnort unterschiedliche Bestimmungen. Zudem gibt es die Besteuerung nach Aufwand, oft als „Pauschalbesteuerung“ bezeichnet, welche anhand der Aufwendungen und Lebenshaltungskosten berechnet wird und nicht anhand der Gesamteinkünfte oder dem Gesamtvermögen.

Die Steuersätze sind bei den natürlichen Personen üblicherweise progressiv, wobei auf Bundesebene ein Höchststeuersatz von 1,5% gilt. Die Kantone können ihre Steuersätze selber festlegen.