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Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz – Kanton Zürich: Neues Gesetz zur Standortförderung + Unternehmensentlastung

Der Regierungsrat (RR) will sich für attraktive Rahmenbedingungen einsetzen – mit dem Ziel:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts.

Die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Standortförderung sollen gesetzlich verankert werden:

  • Mit dem neuen Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz

Zudem werden mit Anpassungen in das neue Gesetz überführt:

  • Die Regelungen zur administrativen Entlastung der Unternehmen.

Darüber hinaus schafft der RR die Grundlage, um

  • Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Unternehmen in Krisen künftig rasch finanzieren zu können.

Einleitung

Mit Beschluss Nr. 900/2020 hatte der RR die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, zu prüfen und zu unterbreiten

  • die gesetzlichen Grundlagen der Standortentwicklung;
  • einen Vorschlag zurStärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Kantons Zürich.

Die Vernehmlassung des daraus entstandenen Entwurfs des neuen Standortförderungsgesetzes dauerte vom 30.06.2022 bis 21.10.2022.

Das Gesetzgebungsvorhaben wurde von Teilnehmenden begrüsst.

Weitere Stärkung des Standorts Zürich

Der RR verfolgt eine auf attraktive Rahmenbedingungen ausgerichtete Standortpolitik, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts zu erhalten und zu stärken:

  • Der Kanton Zürich möchte sich als wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort mit einer Vielfalt an attraktiven Arbeitsplätzen weiter entwickeln.

Unternehmensentlastung

Das bestehende Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen hat bereits eine unternehmens- und wirtschaftsfreundliche Regulierung und effiziente Behördenprozesse zum Ziel:

  • Weil gute Regulierungen ein wichtiger Standortfaktor sind, wird die Unternehmensentlastung als Teil der Standortförderung in das neue Gesetz integriert und gestärkt.
  • Das bestehende Gesetz wird aufgehoben.

Unterstützungsmassnahmen in Krisen

COVID-19 hat gezeigt, dass die Überprüfung der kantonalen Rechtsgrundlagen für rasches und zielgerichtetes Handeln in Krisensituationen notwendig ist:

  • Im Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz wird deshalb eine Bestimmung geschaffen, die es dem Kanton ermöglicht, sich in einem raschen Verfahren an allfälligen Bundesprogrammen zur Unterstützung der Wirtschaft in künftigen Krisen zu beteiligen.
  • Künftig soll der Kantonsrat (KR) entsprechende Kredite beschliessen, ohne die 60-tägige Referendumsfrist abwarten zu müssen.
  • Mit dem neuen Gesetz soll bei einer allfälligen künftigen Krise unter Beteiligung des Parlaments möglichst rasch über finanzielle Hilfe an Unternehmen entschieden werden können.

Zum RRB:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam