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Wirtschaftsstandort Schweiz / Arbeitsort Schweiz – Fünftagewoche + Arbeitszeitentwicklung in der Schweiz

Praxis schneller als Gesetzgeber

Einleitung

Es brauchte lange, bis in der Schweiz der Samstag arbeitsfrei wurde.

Grundlagen

Hinsichtlich Wocheneinsatztage und Arbeitszeiten bestehen folgende Grundlagen:

  • Artikel 21 ArG, 20 ArGV 1 (wöchentlicher freier Halbtag)
    • Wird die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage aufgeteilt,
      • ist dem Arbeitnehmer jede Woche ein freier Halbtag von 8 Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit zu gewähren.
  • Allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV)
  • Einzelarbeitsvertrag (EAV) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Einführung der 5 Tagewoche in der Schulpraxis

Die 5-Tagewoche besteht in der Schweiz seit dem August 1995. Der damalige Erziehungsrat räumte den kantonalen Mittelschulen die Möglichkeit ein, ab dem Schuljahr 1998/99 den Schulbetrieb von der Sechstagewoche auf die Fünftagewoche mit schulfreiem Samstag umzustellen.

Samstag ist in der Schweiz offiziell ein Werktag

Das Schweizerische Arbeitsrecht bestimmt die Arbeitsbelastung der Arbeitnehmer einzig in Stunden pro Woche.

Einer Bewilligungspflicht ist nur die sog. «Sonntagsarbeit» unterstellt.

Der Samstag gilt als Werktag:

  • Es könnte daher die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber – andere Abrede vorbehalten – an einem Samstag eingefordert werden.

Arbeitsfreier Samstag

Der arbeitsfreie Samstag wurde im frühen 20. Jahrhundert von den Schweizer Unternehmen nur langsam vom Ausland übernommen.

Der Samstag gilt zwar rechtlich nach wie vor als Werktag, ist aber in vielen Branchen gängige Praxis als arbeitsfreier Tag.

Detailhändler und Dienstleister wie Coiffeure uam, bei welchen die Angestellte an Wochenenden zu arbeiten haben, beziehen ihren freien Tag während der Woche und bewahren so ihre 5-Tagewoche.

44-Stunden Woche

Seit Jahren besteht die Wochenarbeitszeit-Marke bei 44 Stunden.

Die Stundenzahl-Debatte wurde mit der Volksinitiative des Landesrings der Unabhängigen (LdU) mit der Forderung einer 44-Stunden-Woche gestartet, die jedoch 1958 beim Schweizer Volk scheiterte. Die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) viele Branchen vereinbarten zwischenzeitlich die 44-Stunden-Woche in Gesamtarbeitsverträgen (GAV).

Teilzeitarbeit

Seit Jahren nimmt die Teilzeitarbeit in der Schweiz zu (1960: 4 %; 2023: 38 %).

Waren es anfänglich die Frauen, die teils während und nach ihrer Kinderbetreuung Teilzeit-Jobs übernahmen, sind heute die Motive vielfältiger («Freitagsfreihaben» (auch: «4-Tagewoche»), Work-Life-Balance, Teilzeit-Jobs für Rand- oder Nachtzeiten; Funktionssplitting in der Wirtschaft führt zu Aufgaben, die einzelne Personen nicht mehr voll auslasten; bessere Dispositionsfähigkeit für den Arbeitgeber bei Bedarfsarbeiten; bei geringen Arbeitspensen weniger Lohnabzüge beim Arbeitnehmer + weniger Beitragspflichten beim Arbeitgeber; ausreichendes Einkommen der Arbeitnehmer («nicht für den Vater Staat arbeiten wollen»)).

Eine weitere Entwicklung bildet der Umstand, dass allgemein und v.a. ausländische Arbeitnehmer mehrere Jobs gleichzeitig haben.

Arbeitszeitmodelle

Statt starrer Arbeitszeiten sind Arbeitszeitmodelle auch in der Schweiz immer verbreiteter.

Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens seinen persönlichen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende selbst bestimmen.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hat die Entwicklung für die individualisierte Arbeitszeit begünstigt.

Home Office-Arbeit

Die Corona-Pandemie (COVID-19) brachte die Home Office-Arbeit. Auch sie hat Vor- und Nachteile, für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.

Heute möchten viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wieder vor Ort an der Arbeitsstätte einsetzen, erweist sich doch der Vor-Ort-Kontakt unter Mitarbeitern als wesentlicher Vorteil für die Mitarbeitereinbindung, die Mitarbeiterinformation und für das Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter. Die Rückkehrbereitschaft ist nicht überall vorhanden; bei „Arbeitsindividualisten“ und bei unengagierten Mitarbeitern fehlt das Interesse von Home Office-Arbeit Abstand zu nehmen; demgegenüber wollen karriereambitionierte Angestellte zurück ins Büro, in die Kadernähe. Es gibt aber auch Arbeitgeber, bei denen das Rückkehrinteresse ein Lippenbekenntnis bildet (Gründe: verminderte Büroraumkosten; höhere Präsenzzeiten im Home Office als im Büro etc.).

Als erfolgversprechender gilt der Mittelweg einer partiellen Home Office-Tätigkeit.

Fazit

Die 5-Tagewoche ist eine Errungenschaft des 20. Jahrhunderts.

Die im Zunehmen begriffene Individualisierung Arbeitszeit ist der Trend des 21. Jahrhunderts (Flexibilität, für mehr oder weniger Arbeitszeit).

Angesichts der besseren Arbeitslosigkeitsabsicherung der Arbeitnehmer durch den Staat ist das Selbstverantwortungsempfinden und das Wertschätzen des Arbeitsverhältnisses gesunken. Der Einkommenstreiber «Bonus», das «Work-Life-Balance-Denken», die zunehmend narzisstisch geprägte Gesellschaft und die Corona-Pandemie haben zu einer Verschiebung der Prioritäten von «Arbeit ist Berufung (Lebensaufgabe)» zur Sichtweise «Arbeit ist blosse Existenzsicherung (Überlebensaufgabe)» geführt.

Es bleibt spannend, wie es weitergeht.

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam