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Innovationsstandort Schweiz – Salzbatterien: Eine sichere und langlebige Alternative für Energiespeicher

Salzbatterien, ursprünglich für den Einsatz in Elektroautos entwickelt, haben sich zu einer vielversprechenden Lösung für verschiedenste Energiespeicheranwendungen entwickelt. 

Heute treiben sie unter anderem Mobilfunkmasten an und könnten zukünftig ganze Wohngebiete versorgen. Forschende der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) arbeiten gemeinsam mit Industriepartnern daran, diese besondere Batterietechnologie weiterzuentwickeln.

Warum Salzbatterien sicher und langlebig sind

Salzbatterien nutzen einen festen, keramischen Elektrolyten aus Natriumaluminiumoxid, der im Gegensatz zu flüssigen Elektrolyten bei Lithiumionen-Batterien nicht brennbar ist. Diese Technologie bietet mehrere Vorteile: Salzbatterien sind unempfindlich gegenüber hohen Temperaturen, können weder brennen noch explodieren und eignen sich besonders für raue Umgebungen wie Tunnel oder Offshore-Plattformen. Ihre Robustheit und geringe Wartungsanforderungen machen sie zur idealen Wahl für kritische Infrastruktur.

Herausforderungen und Zukunftspotenzial

Trotz ihrer vielen Vorzüge hat die Salzbatterie auch ihre Tücken. Um einsatzbereit zu bleiben, benötigt sie eine Betriebstemperatur von rund 300 Grad Celsius und muss teilweise geheizt werden, was zusätzliche Energie erfordert. Forschende bei der Empa arbeiten daran, durch optimierte Zellchemie und Struktur Anpassungen vorzunehmen, die die Effizienz weiter steigern könnten. Im Rahmen des Projekts „HiPerSoNick“ und des EU-Projekts „SOLSTICE“ wird auch die Möglichkeit untersucht, Nickel in den Kathoden durch günstigere Materialien wie Zink zu ersetzen, ohne die Stabilität und Leistung zu beeinträchtigen.

Mit wachsendem Umweltbewusstsein und der Notwendigkeit nachhaltiger Energiespeicherlösungen rücken Salzbatterien zunehmend ins Rampenlicht. Ihre Verfügbarkeit, Sicherheit und Langlebigkeit könnten sie langfristig zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Energieinfrastruktur machen.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam